Neuer Entwurf für den nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Die Bundesregierung hat einen aktuellen Entwurf des nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ entwickelt. Große Unternehmen aus dem Wirtschafts- und Textilsektor sollen damit in die Pflicht genommen werden, die Menschenrechte zu wahren sowie Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten. Zahlreichen Organisationen ist das Konzept allerdings nicht konkret genug.

Menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und Dumpinglöhnen in deutschen Fabriken im Ausland will die Bundesregierung ein Ende setzen. Armin Paasch von Misereor sagte heute Morgen (21.12) im Deutschlandfunk, die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse bestehe in einer Selbstverpflichtung deutscher Unternehmen. Die Bundesregierung erwarte mit dem Aktionsplan von ihnen, langfristig menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umzusetzen: „Es wird eine Zielmarke vorgegeben, dass 50 Prozent der Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern bis 2020 das umgesetzt haben.“

Allerdings seien die Maßnahmen laut Paasch zu lasch. So sehe die Beschreibung der Sorgfaltspflicht im Falle eines Unfalls keine Wiedergutmachung für die Opfer vor. Außerdem müssten Unternehmen bei einem Verstoß weder Bußgelder befürchten, noch würden sie von staatlichen Förderungen ausgeschlossen.

Die Bundesregierung plant zudem ein Gesetz zur Offenlegung von sozialen und ökologischen Aspekten, in dem die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten aber nicht direkt benannt werden. Paasch kritisierte weiterhin, dass das Gesetz nicht für alle Unternehmen gelte, sondern sich lediglich auf 550 börsennotierte Unternehmen beschränke.

Vielen Organisationen gehen die Bestimmungen des Aktionsplans nicht weit genug. Sarah Lincoln von der Organisation Brot für die Welt hatte zuvor im Deutschlandfunk erklärt, dass das in anderen Ländern anders sei. In Frankreich müssten große Unternehmen einen Sorgfaltsplan aufstellen, in dem sie Risiken erfassen und Maßnahmen, um den Risiken entgegenzuwirken. Im Falle einer Verletzung des Plans drohten dort bis zu 30 Million Euro Bußgeld.

Die beteiligten Ministerien hatte zwei Jahre lang Zeit, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umzusetzen. Die Leitprinzipien hatte der UN-Menschenrechtsrat bereits 2011 in einer Resolution verabschiedet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert