Die Freiheit kehrt zurück an die Uni

Die verschärfte Anwesenheitspflicht an deutschen Universitäten verärgert schon seit Beginn des Bologna-Prozesses die Studierenden. Jetzt rudert die Politik zumindest in Nordrhein-Westfalen zurück und lockert die Regelung. Das ist richtig, findet pflichtlektüre-Autorin Annabell Bialas.

Zu Studieren bedeutet – wortgetreu aus dem Lateinischen übersetzt – sich um etwas zu bemühen, nach etwas zu streben oder etwas versuchen zu erforschen. Schriftlich festgehalten ist die Autonomie der Studierenden im Hochschulrahmengesetz (HRG). Dort heißt es: „die Freiheit des Studiums umfaßt […] insbesondere die freie Wahl von Lehrveranstaltungen“. In Bachelor- und Masterstudiengängen ist dieser Grundgedanke lange ad absurdum geführt worden.

Als Studentin im dritten Semester habe ich schon viele Lehrveranstaltungen besucht – und nicht selten ist mir deren Sinnhaftigkeit bis zum Schluss verborgen geblieben. Zu viele Dozenten verwechselten Vorlesungen mit Lesestunden und rezitierten nur die exakten Inhalte ihres Skriptes oder des Buchinhaltes. Anwesend zu sein war – offen und ehrlich gesagt – überflüssig.

Zu studieren, heißt mündig zu sein

Gut, dass damit endlich Schluss ist. Denn das neue Hochschulgesetz, das unter dem euphemistischen Titel „Hochschulzukunftsgesetz“ zum Wintersemester 2014/2015 in Kraft getreten ist, schränkt die Anwesenheitspflicht stark ein. Der Besuch normaler Veranstaltungen ist freiwillig, nur zur Teilnahme an Exkursionen, Projekt-Seminaren und andere Sonderfällen können Studierende verpflichtet werden.

Hohschulzukunftsgesetz

Das Hochschulzukunftsgesetz

  • wurde vom Landtag NRW am 11. September 2014 verabschiedet.

  • enthält eine einjährige Frist zur Anpassung der Grundordnungen.

  • gilt für 37 Einrichtungen und fast 700 000 Studierenden.

  • soll Freiheit und Verantwortung an den Universitäten ins Gleichgewicht bringen.

Studieren zu dürfen, heißt auch mündig zu sein. Schülern wird nach dem Abitur die Hochschulreife zugesprochen, also die Qualifikation sich selbstständig in komplexe Sachverhalte einarbeiten zu können. In vielen Vorlesungen oder Seminaren, in denen der Dozent ausschließlich die Inhalte seines Skripts vorliest, wird das jedoch vergessen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern verhindert auch den Studienfortschritt.

Zeit ist kostbar!

Denn die Zeit, die Studierende hier verlieren, könnten sie sinnvoller nutzen. Zum Beispiel für die Nachbereitung der Seminare, die Bearbeitung von Hausarbeiten oder Referaten und die Vorbereitung auf die Klausuren, welche im Gegensatz zum Besuch der Vorlesung in der Regel auch bewertet werden. Zeit ist kostbar, auch – oder gerade – für die Studierenden. Und insbesondere seit der Umstellung auf das Bachelor-Master-System, die eine stärkere Arbeitsbelastung an den Universitäten zu Folge hatte.

Die eingeschränkte Anwesenheitspflicht dürfte außerdem dazu führen, das Lernklima in den Veranstaltungen zu verbessern. Denn es werden nur diejenigen kommen, die der Veranstaltung auch wirklich folgen wollen. Störenfriede, die durch Schwätzen und Desinteresse das Lernklima schädigen, können dadurch vermieden werden. Ein großer Vorteil, denn viele Vorlesungen sind völlig überfüllt. Die begehrten Plätze dann von unaufmerksamen Studierenden besetzen zu lassen, wäre rücksichtslos gegenüber den fleißigen.

Ein guter Dozent braucht keine Präsenzpflicht

Die Reform wird darüber hinaus nicht nur Einfluss auf die Studierenden haben, sondern auch die Lehrenden und die Qualität der Lehre an den Universitäten, weil sie auch für Dozenten Motivationspotential birgt. Sie lehren nicht mehr vor aus Zwang gegenüber anwesenden Studierenden, sondern müssen für volle Hörsäle durch eine qualitativ hochwertige Lehre überzeugen.

In Zukunft wird es also wieder jedem selbst überlassen sein, wie er sich auf Prüfungen vorbereiten möchte und welche Lehrveranstaltungen er dafür besucht. Zum Glück. Eigenverantwortliche Erwachsene, wie Studierende es sind, sollten die Möglichkeit besitzen, zwischen Frontalunterricht und der autodidaktischen Aneignung des Lehrstoffs entscheiden zu können. Das Hochschulzukunftsgesetz setzt dem willkürlichen Kontrollzwang der Universitäten eine Grenze und stärkt die Freiheitsrechte der Studierenden – endlich!

Fotos: flickr.com/thowi (Beitrag) ; flickr.com/andih (Beitragsbild-Startseite)

1 Comment

  • Tobias sagt:

    Meiner Meinung nach haben sich die Studenten schon vorher mit der grundlegenden Allergie gegen Anwesenheitspflicht selbst in’s Knie geschossen, wie es so schön heißt. Das sieht man an alten Staatsexamensstudiengängen, in denen es Sitzscheine für Vorlesungen gibt/gab: unterschreiben, da sein (mit etwas Glück sogar was mitnehmen :D) und fertig war am Ende die Vorlesung. Dieses permanente Kontra zur Anwesenheitspflicht hat meiner Meinung nach nur dazu geführt, dass für jede noch so kleine Vorlesung irgendeine zwanghaft eingeführte Überprüfung der Studienleistung eingebaut wurde, was in den meisten Fällen mit einer Klausur endet.
    Können Dozenten jetzt selbst in Seminaren nur noch mit extrem spärlichen Besuchszahlen rechnen – “ selbstbestimmtes Lernen“, entschuldigung, aber sehr viele Studenten interessieren sich ohnehin nur noch rudimentär bis gar nicht für ihr Fach und wollen einfach nur schnell ihr Zeugnis in Händen halten – dann werden diese sich auch nur noch weitere ‚Ersatzleistungen‘ überlegen, die dann ALLE zusätzlich zu allem anderen zu Hause bearbeiten dürfen.

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