Neue Regeln für die Nutzung von Literatur

Wer in Zukunft wissenschaftliche Literatur nutzen möchte, dem wird dank einer neuen Regelung manches erleichtert, aber auch einiges erschwert. Der Bundestag hat ein neues Gesetz zum Urheberrecht in der Wissenschaft verabschiedet. Nach eigenen Angaben habe das Parlament damit das Gesetz „an die veränderten Erfordernisse der Digitalisierung“ angepasst. Die Neuregelung tritt ab 1. März 2018 in Kraft.

Künftig können Dozenten 15 Prozent eines Werks in digitalen Semesterapparaten (z.B. Moodle) online verfügbar machen. Zuvor waren nur maximal 12 Prozent und 100 Seiten erlaubt. Außerdem dürfen wieder Aufsätze aus Fachzeitschriften und Büchern per E-Mail als Fernleihe verschickt werden. Die Fernleihe von Zeitungen und Publikumszeitschriften soll jedoch eingeschränkt werden: Diese ist in Zukunft nur für private und gewerbliche, jedoch nicht für die wissenschaftliche Nutzung erlaubt. 

Anfang des Jahres hatte es eine Diskussion gegeben, bei der die Verwertungsgesellschaft VG Wort angekündigt hatte, zukünftig einen Tarifvertrag aushandeln zu wollen, bei dem pro verwendeten Text gezahlt werden soll. Das Gesetz sieht jedoch eine Pauschalvergütung vor. Daher ist die Verlängerung der momentanen Vereinbarung zur Pauschalvergütung mit der VG Wort anzunehmen. Bisher ist sie bis September 2017 befristet. 

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