BVB: Zuschauerausschluss auf Bewährung und Geldstrafe

Das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes (DFB) hat Borussia Dortmund zu einer Geldstrafe von 95.000 Euro und einem Zuschauerausschluss auf Bewährung verurteilt. Wie der DFB mitteilte, sollen diese Maßnahmen das Fehlverhalten der BVB-Fans bei dem DFB-Pokalfinale sowie bei zwei Spielen gegen Bayern München abstrafen. 

Während des Finales im Mai gegen Eintracht Frankfurt hatten Fans Pyrotechnik gezündet sowie Plakate mit laut DFB „unsportlichem Inhalt“ hochgehalten. Bei einem der Spiele gegen die Bayern im April wurde ebenfalls Pyrotechnik gezündet. Im Vorfeld des zweiten Spiel kam es zu Auseinandersetzungen mit BVB-Fans im Eingangsbereich des Münchener Stadions. 

Sollten Verein oder Fans gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, würden die BVB-Fans von einem Auswärtsspiel in der Bundesliga ausgeschlossen werden. Somit müsste ihr Verein ohne die Unterstützung der Fans spielen sowie dem Gastgeber-Verein die Preise für die Gästetickets bezahlen. Die Bewährungszeit läuft bis zum 31. März 2018. 

Von den 95.000 Euro Strafgebühren muss der Verein bis Ende des Jahres nachweislich 30.000 Euro zur Verbesserung der Sicherheit, Infrastruktur oder für gewaltpräventive Maßnahmen ausgeben. Auch beinhalten die Auflagen, dass zukünftig Choreografien der BVB-Fans, beispielsweise mit großen Schwenkfahnen, nur noch nach vorheriger schriftlicher Anmeldung erlaubt sind. Sollte dagegen verstoßen werden, würde der DFB alle Dortmunder Fan-Choreografien in der Spielzeit 2017/18 verbieten.

Zuletzt hatte es im Februar diesen Jahres Ausschreitungen beim Bundesligaspiel gegen RB Leipzig gegeben. Daraufhin musste die Südtribune des Dortmunder Stadions beim nächsten Heimspiel leer bleiben.

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