Duell am Donnerstag: Vorratsdatenspeicherung

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Beim Thema Vorratsdatenspeicherung geht es um die ganz großen Werte: Sicherheit und Freiheit. Jetzt legt die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vor. Doch das anlasslose Sammeln personenbezogener Daten steht in der Kritik. Damit werden Persönlichkeitsrechte massiv verletzt, sagt Maike Stutenbäumer. Dagegen argumentiert Susanne Romanowski: Wenn Kriminalität sich digitalisiert, dann muss der Rechtsstaat das auch.

 

„Verbrechensbekämpfung muss im 21. Jahrhundert ankommen – aber kontrolliert“,

sagt Susanne Romanowski.

Am 15. Januar 2010 wird ein italienischer Staatsbürger in Leverkusen getötet. Das Bundeskriminalamt (BKA) kooperiert mit italienischen Behörden, eine Verbindung zur Mafia wird aufgedeckt. Es gelingt, vier Tatverdächtige zu ermitteln. So weit der Stand 2010, geändert hat sich bis heute nichts. Die laut BKA entscheidende Auswertung von Telefondaten war durch eine kurz zuvor vom Bundesverfassungsgericht zurückgezogene Regelung nicht mehr erlaubt. Das BKA konnte die Daten nicht verwenden, die Verdächtigen wurden frei gelassen.

Ungeklärte Straftaten wie diese sind keine Einzelfälle. Sie sind die Ursache dafür, dass die EU trotz der Revision 2014 „die herausragende Bedeutung verpflichtender Mindestspeicherfristen für eine effektive Strafverfolgung“ herausstellte. Nach etlichen Veränderungen auf Bundes- und EU-Ebene ist seit vergangener Woche klar: Die Regierung will die Vorratsdatenspeicherung (VDS).

Speicherung der Umstände, nicht des Inhalts

Generell werden bei der VDS Metadaten von Telekommunikationsdiensten gespeichert. Es wird aufgezeichnet, wann zwischen welchen Beteiligten kommuniziert wird, wie lange, wie oft und durch welches Medium. Inhalte des Austauschs werden nicht gespeichert, weitere Angaben hängen vom endgültigen Gesetz ab. Fest steht allerdings: Damit Behörden an die personenbezogenen Daten kommen, brauchen sie einen richterlichen Beschluss.

Selten wird über die VDS berichtet, ohne dass auf George Orwells „1984“ verwiesen wird. Ein dystopischer Roman, angesiedelt in einem Überwachungsstaat, in dem jeder Bürger unter Generalverdacht steht. Auch die deutsche Bevölkerung befürchtet, dass die Regierung jetzt detaillierte Persönlichkeitsprofile erstellt – ohne vorher nachzufragen. Als Protestform sind Posts auf Facebook und Twitter beliebt. Also in Netzwerken, deren Datenschutzpolitik mehr als fragwürdig ist.

Rechtsstaatlichkeit muss auch online gelten

Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen staatlich verordneter Speicherung und freiwilliger Selbstkundgabe. Dennoch ist es selbst für gelegentliche Nutzer schwierig, online zu sein, ohne wirtschaftlich wertvolle Daten für Google und Co. zu hinterlassen. Die Illusion von Anonymität und grenzenloser Freiheit im Internet ist längst vergangen – zurecht. Gerade weil wir uns unaufhaltsam zu einer digitalen Gesellschaft wandeln, darf auch der Rechtsstaat nicht statisch bleiben. Wenn immer mehr Verbrechen entweder über das Internet organisiert oder verübt werden, ist es nur legitim, dort mehr staatlichen Einfluss zu dulden.

„Aus großer Kraft folgt große Verantwortung“, sagte schon der Onkel von Peter Parker alias Spiderman. Wichtig ist also, dass die Regierung den Bürgern beim komplexen Thema VDS auch das bietet, was sie selbst verlangt – Transparenz. Die Rahmenbedingungen und Durchführung der VDS müssen klar und kontrolliert sein. Was, wann, wo und wie gesammelt wird, muss für den Bürger jederzeit nachvollziehbar sein. Nur auf Augenhöhe kann die Verbrechensbekämpfung genauso vernetzt sein wie alle anderen Lebensbereiche. Und nur so kann Orwell Science Fiction bleiben.

„Der Schritt in Richtung Überwachungsstaat wäre ein radikaler Eingriff in die Grundrechte“,

sagt Maike Stutenbäumer.

Was darf der Staat über uns wissen? Das ist die Frage, die wir uns in der Debatte um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung stellen müssen. Durch das Speichern von Daten auf Vorrat wird der Mensch immer gläserner und muss zwanghaft mit den Überwachungsinstrumenten des Staates leben. Vorratsdatenspeicherung beschneidet zudem nicht nur Persönlichkeitsrechte, sondern beeinträchtigt auch das freiheitlich demokratische Gemeinwesen. Man sollte sich gut überlegen, ob eine anlasslose Speicherung von Internet- und Telefondaten gerechtfertigt und vertretbar ist. Dem widerspreche ich ausdrücklich. Durch die Vorratsdatenspeicherung werden die Bürger unter Generalverdacht gestellt. Die Folge: Ein immer größer werdendes Misstrauen des Staates gegenüber dem Volk.

Überwachung trifft jeden Bürger jederzeit

Einzig und allein für den Fall, dass Ermittler die Daten mal gebrauchen könnten, werden unter anderem folgende Tätigkeiten gespeichert: Wie lange und wann habe ich jemanden angerufen? Welcher Mobilfunknummer habe ich eine SMS geschrieben? An welchem Ort habe ich mich zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgehalten? Wer genau hinschaut, merkt: Diese Verhaltensweisen geben ziemlich viel über unser Leben preis. Rein durch Verbindungsdaten kann der Alltag eines Jeden aufgezeigt werden. Das Problem: Diese Art der Überwachung trifft jeden Bürger jederzeit. Sowohl Behörden als auch Privatunternehmen würden von den vielfach vorhandenen Datenmengen profitieren und diese nutzen wollen – oft zu Lasten der Menschen wohlgemerkt.

Vorratsdatenspeicherung führt nicht zu höheren Aufklärungsquoten

Befürworter sagen, durch Vorratsdatenspeicherung könne man Straftaten besser aufklären. Es ist ein vielfach genanntes Argument, das den Anschein erweckt, eine Rechtfertigung für die Vorratsdatenspeicherung zu sein. Doch Fakt ist: Straftaten werden mit Vorratsdatenspeicherung nicht häufiger aufgeklärt als ohne. Auch in Frankreich konnte die vorrätige Speicherung von Daten die Täter von Paris nicht stoppen.

Unsicherheit und Angst: Demokratie in Gefahr

Ebenso gehen die Verletzung der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit mit der Vorratsdatenspeicherung einher, da sich etwa Informanten nicht mehr trauen, wichtige Hinweise zum Beispiel via Mailverkehr weiterzugeben. Unsicherheit und Angst treten bei den meisten Menschen auf, wenn sie merken, dass sie überwacht werden. Die Folge: Überwachung gefährdet unsere Demokratie.

Radikaler Eingriff in die Grund- und Persönlichkeitsrechte

Auch würde eine gezielte anlasslose, vorrätige Speicherung von Daten die Unschuldsvermutung angreifen ­­­– eines der Grundprinzipien unseres Rechtsstaates. Die abschließende Frage: Wollen wir für Sicherheit unsere Freiheit aufgeben? Wohl kaum! Denn schließlich ist nicht einmal bewiesen, dass die Vorratsdatenspeicherung in irgendeiner Form Sicherheit schafft. Der Schritt in Richtung Überwachungsstaat ist ein fataler Fehler, ein radikaler Eingriff in die Grund- und Persönlichkeitsrechte eines jeden Bürgers.

 

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Foto: stockxchng/bizior, S. Hofschlaeger/pixelio.de. Montage: Schweigmann.
Teaserfoto: flickr.com/Tim Reckmann

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