Dortmunder Nordstadt ist einer von 25 „verrufenen Orten“ in NRW

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Dortmunder Nordstadt als „verrufen und gefährlich“ eingestuft. Das geht aus einer Mitteilung der Landesregierung hervor.

In der Dortmunder Nordstadt sollen regelmäßig Tätigkeiten stattfinden, die  nach  Paragraph 12 des Polizeigesetzes NRW die Einstufung als „verrufen und gefährlich“ vorsehen. Das sind unter anderem Verabredungen, Vorbereitungen oder das Ausüben von Straftaten mit erheblicher Bedeutung. Weiter bestehen Annahmen, dass sich dort Personen treffen, die gegen Aufenthaltsvorschriften verstoßen oder sich dort gesuchte Straftäter verbergen.

Die Polizei ist ermächtigt, regelmäßig Identitätsfeststellung an den eingestuften Orten vorzunehmen. Außerdem  wird die Polizeipräsenz in diesen Bezirken insgesamt erhöht. 

Weitere Gebiete im Ruhrgebiet betroffen

Das gilt auch für weitere Teile des Ruhrgebiets. Insgesamt sechs Wohnobjekte in Recklinghausen, Bottrop und Marl wurden als „gefährlich“ eingestuft. In Essen gelten die nördlichen Innenstadtbereiche Viehöger/Rheinischer Platz sowie Altendorfer-/Helenstraße als „verrufen“. In Hagen erfolgte die Einstufung für den Bereich zwischen der Großraumdisko an der Dödterstraße und dem Hauptbahnhof.

Hervorgegangen sind diese Erkenntnisse aus einer Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Der CDU-Landtagsabgeordnete Peter Biesenbach hatte bei der NRW-Regierung eine sogenannte Kleine Anfrage gestellt. Er wollte von der rot-grünen Landesregierung in Düsseldorf wissen, wie viele „verrufene und gefährliche“ Orte es im Bundesland gibt. 

 

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