Verfahren gegen Bungee-Betreiber eingestellt

DORTMUND. Das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Bungee-Betreiber Jochen Schweizer ist eingestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Entscheidung damit, dass das Geschehen so lange zurückliegt. Außerdem sei trotz mehrerer Gutachten immer noch nicht eindeutig geklärt, ob das Seil verwendet werden durfte. Schweizer muss 15 000 Euro an ein Kinderhospiz im Sauerland spenden und einen Teil der Prozesskosten begleichen. An die Familie des Opfers hatte er bereits 40 000 Euro gezahlt.

Vor siebeneinhalb Jahren war ein 31-Jähriger bei einem Sprung von Schweizers Bungee-Anlage auf dem Florianturm tödlich verunglückt, weil das Seil gerissen war.

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