UDE: AStA muss Wahlurne zurückgeben

Gelsenkirchen. Die Wahlurne zu den Wahlen des Studierendenparlaments an der Universität Duisburg-Essen muss vom Allgemeinen Studierendenausschuss an den Vorsitzenden des Wahlausschusses herausgegeben werden. Das hat das  Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Montag, 19. Dezember, beschlossen.

Binnen 24 Stunden müsse die Urne ausgehändigt werden. Wie pflichtlektüre berichtete, hatte der stellvertretende Vorsitzende des AStA die Wahlurne am 15. November in seinen Besitz genommen und dem Rechtsanwalt des AStA Duisburg-Essen übergeben.

Die Kammer des Verwaltungsgerichts begründete ihre Entscheidung damit, dass der Wahlausschuss einen Anspruch auf Rückgabe der Wahlurne habe, weil er Störungen bei der Wahl beseitigen müsse. Weil der stellvertretende Vorsitzende des AStA die Wahlurne gegen den Willen der anderen Mitglieder des Wahlausschusses beziehungsweise der Wahlhelfer entfernt habe, liege eine solche Störung vor.

Auch die Ziele des AStA, Neuwahlen herbeizuführen, könne durch das Entfernen der Urne nicht herbeigeführt werden, so das Verwaltungsgericht. Zuerst müsse die Wahl abgeschlossen werden, um sie auf Richtigkeit überprüfen zu können. Ob die Beanstandung der Wahl durch den AStA-Vorsitzenden zu einem Abbruch der Wahlen hätte führen müssen, ließ die Kammer offen.

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