TU-Logo auf dem Mathe-Tower: Uni schweigt zur Finanzierung

Die TU Dortmund setzt ein Zeichen – und das ist ganz wörtlich zu nehmen: Auf dem Mathe-Tower der Universität prangt jetzt ein etwa vier Meter hohes TU-Logo. In einer Mail der Uni-Rektorin Ursula Gather heißt es, die beiden großen „tu“-Buchstaben seien ein „neues, identitätsstiftendes Symbol“. Was diese Symbolik kostet und aus welchen Mitteln sie bezahlt wird, dazu will die Universitätsleitung bislang nichts sagen.

Seit dem 21 Oktober prangt auf dem Mathe-Tower das TU-Logo. Am 3. November wird es eingeweiht.

Seit dem 21. Oktober prangt auf dem Mathe-Tower das TU-Logo. Am 3. November wird es eingeweiht. Foto: Moritz Tschermak

Erst am 3. November werde das Rektorat auf der Veranstaltung „Quo vadis TU Dortmund?“ das neue Wahrzeichen einweihen und alle Fragen beantworten. Das erklärte TU-Pressesprecher Ole Lünnemann. Auch der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) hat bisher keine Informationen über das Projekt. „Wir sind seit zwei Tagen dran und seit zwei Tagen stellt sich das Baudezernat etwas unwissend quer“, sagt AStA-Referent Johannes Blömeke. „Wir versuchen es jetzt über die Finanzkommission.“ Wenn der AStA etwas herausbekomme, werde er es sofort veröffentlichen. Frank Hommes, ebenfalls AStA-Referent, betont, dass er an sich nichts gegen das Projekt habe: „Ich finde es schön, wenn die TU Dortmund auch stärker im Bewusstsein der Dortmunder Bürger steht.“ Jedoch stellt auch er sich die Kostenfrage.

Anfang November soll das vier Meter hohe Leuchtschild in Form des TU-Logos in Betrieb genommen werden. Es wird sich drehen, grün leuchten und so bis in die Dortmunder Innenstadt zu sehen sein. Das größte Gebäude der Universität soll das Pendant zum U-Turm werden: der Mathe-Tower als Wahrzeichen. Die Dortmunder Firma Visscher Lichtwerbung ist mit der Installation beauftragt. Das Unternehmen hat unter anderem auch die Leuchtschrift des Signal-Iduna-Parks angebracht.

Asta-Referent Johannes Blömeke findet, dass das Rektorat wenigstens den Asta über die Finanzierung informieren könnte.

AStA-Referent Johannes Blömeke findet, dass das Rektorat wenigstens die Studierendenvertretung über die Finanzierung informieren sollte. Foto: Steffen Meyer

Rektorat muss Öffentlichkeit nicht informieren

Zum ersten Mal erwähnte Rektorin Gather das Bauvorhaben auf der Senatssitzung am vergangenen Donnerstag (14.10.2010). Anfang dieser Woche informierte sie die Studierenden in einer Rundmail. Dass weder der AStA noch die Öffentlichkeit vorher etwas von dem Projekt mitbekommen haben, ist nicht ungewöhnlich. Das Rektorat kann in ihren Gremien Bauvorhaben beschließen, wenn diese nicht unmittelbar die Studierendenschaft betreffen oder aus Studiengebühren finanziert sind. AStA-Referent Blömeke schließt daher aus, dass das TU-Zeichen aus dem Gebührentopf der Studierenden bezahlt wird.

Trotzdem sei es interessant zu wissen, woher das Geld stamme, sagt Blömeke. „Auf der einen Seite werden Gelder gekürzt, auf der anderen Seite bekommen wir ein TU-Dortmund-Schild.“ Er könne nachvollziehen, dass die Universitätsleitung manche Dinge nicht gleich an die Öffentlichkeit trage und erst intern regeln möchte. „Aber den AStA komplett im Dunkeln tappen zu lassen, ist nicht unbedingt geschickt“, so Blömeke. Der persönliche Referent der Rektorin, Stefan Hofbeck, verwies auch den AStA darauf, dass die Universitätsleitung am 3. November Stellung nehmen werde. Bis dahin sei man nicht verpflichtet über die Finanzierung Auskunft zu geben.

eldoradio* berichtet ebenfalls und hat zudem Studierende zum neuen Wahrzeichen befragt. Und Do1TV hat einen Nachrichtenfilm gedreht.

5 Comments

  • Lieber Dennis Kretzschmar,

    volle Punktzahl für Kreativität, Abstriche beim Inhalt. Dass du auch nach mehreren Hinweisen keine Anstalten machst, den Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Geldern zu akzeptieren, wird auf Dauer wirklich ermüdend.

    Noch einmal: Wenn zwei Parteien (z.B. die „pflichtlektüre“ und die WAZ Mediengruppe) in Geschäftsbeziehung zueinander treten, hat in aller Regel kein Dritter einen Informationsanspruch dazu. Bei der Verwendung mutmaßlich öffentlicher Mittel durch eine Universität sieht das grundsätzlich anders aus.

    mit freundlichen Grüßen
    Tobias Jochheim

  • Weitere Details oder Zahlen dazu kann und darf die Uni aufgrund von allgemein üblichen Vertragsbedingungen nicht veröffentlichen. Ist doch logisch! Wenn trotzdem weiter Leute auf ihrem Standpunkt beharren, dass „Informationen zur Finanzierung“ ausstünden, kann das Rektorat das leider nicht ändern.

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