StuPa-Wahl: pflichtlektüre-Guide für Erstwähler

Vom 21. bis 24. Mai heißt es wieder: Die TU Dortmund wählt. Immer zum Sommer müssen das Studierendenparlament (StuPa), das Autonome Frauenreferat (AFR) und das Autonome AusländerInnenreferat (AAR) neu besetzt werden. Daneben finden vom 22. bis 24. Mai die Gremienwahlen für den Senat, die Gleichstellungsbeauftragte und den Fakultätsrat statt. Für hochschulpolitische Einsteiger beantwortet pflichtlektüre die wichtigsten Fragen zu den Wahlen.

Was ist das StuPa?

Das Studierendenparlament, auch StuPa genannt, ist das oberste Gremium der Verfassten Studierendenschaft, der übrigens alle Studenten automatisch angehören. Das StuPa geht also alle, die an der TU studieren, etwas an, denn es vertritt die Interessen aller Studierenden.

Was macht das StuPa?

Das StuPa ist ein Legislativorgan, dessen Hauptaufgabe der Haushalt ist. Sprich: Es entscheidet über die Verwendung von Geldern. Dazu gehört auch der Sozialbeitrag, den alle Studenten pro Semester bezahlen. Wie viel von diesem Sozialbeitrag pro Mitglied der Studierendenschaft zur Verfügung steht, das bestimmt das StuPa. Es kann auch in grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft mitentscheiden. So zum Beispiel bei Abstimmungen über das Semesterticket.

Außerdem wählt das StuPa den Allgemeinen Studierenden-Ausschuss (AStA). Dieser bildet die Exekutive und führt somit die Beschlüsse des StuPa aus. Die Beschlüsse des StuPa sind für den AStA bindend.

Wer sitzt im StuPa?

Jeder Studierende der TU Dortmund kann sich ins StuPa wählen lassen – auch, wenn er als Einzelkandidat keiner Liste angehört.

Werden die StuPa-Mitglieder bezahlt?

Nein. Studierende, die sich im StuPa engagieren, werden nicht für ihre Arbeit entlohnt. Sie tun dies freiwillig und unentgeltlich.

Vom 21. bis 24. Mai wählt die TU das StuPa neu. Foto: Thomas Siepmann (pixelio).

Vom 21. bis 24. Mai wählt die TU das StuPa neu. Foto: Thomas Siepmann / pixelio.de

Wer ist überhaupt wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Studierenden, die bis zum 13. April 2012 an der TU Dortmund eingeschrieben waren.

Wie funktioniert die StuPa-Wahl?

Es gibt 51 Sitze im StuPa. Die Wahl ist eine personalisierte Listenwahl. Eine Liste ist vergleichbar mit einer Hochschul-Partei.

Jeder Wähler hat genau eine Stimme. Mit dieser Stimme wird ein Kandidat der hochschulweiten Liste gewählt. Für die StuPa-Wahl gibt es nur einen Stimmzettel, auf dem man nur einen der 114 Kandidaten wählen darf. Es wird folglich nur ein Kreuz gemacht.

Wählt man einen Kandidaten, wählt man auch gleichzeitig seine Liste. Diese bekommt dann so viele Sitze im StuPa, wie sich aus der Summe der Stimmen ihrer Kandidaten im Verhältnis zu den Summen der anderen Listen ergeben. Das geschieht nach dem sogenannten Sainte-Lague Verfahren. Die Sitze, die jede Liste bekommt, vergibt der Wahlausschuss nach der Anzahl der Stimmen an die einzelnen Kandidaten.

Ausgerichtet wird die StuPa-Wahl vom Wahlausschuss des AStA.

Welche Listen kann ich wählen?

Für die StuPa-Wahl zur Legislaturperiode 2012/2013 gibt es diese Listen:

Was sind AFR und AAR?

Neben dem StuPa können auch das Autonome Frauenreferat (AFR) sowie das Autonome Ausländerreferat (AAR) gewählt werden. Auch diese beiden Gremien bestehen aus Studierenden. Das AFR setzt sich ausschließlich aus weiblichen Mitgliedern zusammen und wird auch nur von weiblichen Studierenden gewählt. Die Wahl von AFR und AAR ist eine Personenwahl, die nicht nach Listen erfolgt.

Die wichtigsten Informationen zur Wahl gibt es bei pflichtlektüre. Foto: Holger Lang (pixelio)

Die wichtigsten Informationen zur Wahl gibt es bei der pflichtlektüre. Foto: Holger Lang / pixelio.de

Schwerpunkt des AFR ist der Einsatz für Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern. Das AFR berät Frauen und organisiert Seminare, die speziell für Studentinnen angelegt sind.

Das AAR setzt sich ebenfalls für Chancengleichheit und Gleichstellung ein. Zielgruppe sind hier ausländische Studierende. Das AAR berät in Sachen Sprachkurs, Frauen, Wohnen, Schulden und ist auch für studienbezogene Beratungen zuständig.

Wie funktionieren die Wahlen zum AFR und AAR?

Bei den Wahlen zum AFR und AAR gibt es einige Unterschiede zur StuPa-Wahl. Das AFR können nur Frauen wählen. Jede Wählerin hat eine Stimme.

Entsprechend können nur ausländische Studierende das AAR wählen. Bei dieser Wahl machen die Wähler fünf Kreuze. Eine Anhäufung der Stimmen auf einen Kandidaten ist aber nicht möglich.

Was gibt es sonst noch bei den Wahlen?

Auch die Gremienwahlen finden in der kommenden Woche statt. Hier können die Studierenden Senat, Fakultätsrat und Gleichstellungsbeauftragte wählen.

Der Senat ist das Parlament der Hochschule. Der Fakultätsrat setzt sich aus Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer, Vertretern der Studierenden, des akademischen Mittelbaus und der technischen Mitarbeiter zusammen. Die Gleichstellungsbeauftragte berät in Angelegenheiten der Gleichstellung von Frau und Mann.

Wann kann ich wählen?

Die Wahlen zum StuPa, AAR und AFR finden vom 21. bis zum 24. Mai statt. Die Gremienwahl überschneidet sich mit der StuPa-Wahl, sie findet vom 22. bis 24. Mai statt. Die Wahlzeiten sind an allem Tagen gleich: Die Studierenden können von 9:30 bis 16 Uhr wählen.

Wo kann ich wählen?

Die Urnenstandorte wurden in diesem Jahr verändert. Nun können die Studierenden für StuPa, AAR und AFR am selben Ort ihr Kreuz machen. Urnenstandorte gibt es hier: Im AudiMax, in der Emil-Figge-Straße 50, im Geschossbau 2, im Hörsaalgebäude 2 und im Gebäude der Informatiker OH14.

Für die Gremienwahl ist das anders. Senat, Gleichstellungsbeauftragte und Fakultätsrat können hier gewählt werden: Die Fakultäten 1-8 und 11 wählen im AudiMax, die Fakultäten 12 bis 16 in der Emil-Figge-Straße 50 und die Fakultäten 9 und 10 im Geschossbau 2.