Lange Wartezeit für Medizin-Bewerber verfassungswidrig

Ein 25-Jähriger aus Münster, der seit fünf Jahren auf einen Medizin-Studienplatz wartet, hat vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt – und Recht bekommen. Die lange Wartezeit sei verfassungswidrig. Nun wird sich voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigen.

Wie Spiegel Online berichtet, zweifeln die Richter daran, ob sich die langen Wartezeiten mit dem Recht auf freie Berufswahl und dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbaren lassen. Deshalb haben sie den Fall als Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben. Die Karlsruher Richter könnten nun ein Grundsatzurteil zu langen Wartezeiten fällen.

Bereits vor einem Jahr hatte das Gelsenkirchener Gericht einen ähnlichen Fall nach Karlsruhe weitergegeben. Diese Beschwerde wurde allerdings aus formalen Gründen abgewiesen.

Im „Numerus Clausus II“-Urteil von 1997 erklärte das Bundesverfassungsgericht bereits Wartezeiten von sechs und mehr Jahren als verfassungswidrig.

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