Duell am Donnerstag: Was bringt das neue Gesetz zur Sterbehilfe?

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Nach monatelangen Debatten hat der Bundestag ohne Koalitionspflicht über eine Neuregelung der Sterbehilfe abgestimmt. Die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland künftig verboten. Es drohen bis zu drei Jahre Haft. Ausgenommen von dieser Regelung bleiben Angehörige. Dieser Gesetzentwurf setzte sich gegen drei andere Entwürfe durch, die vom absoluten Verbot der Sterbehilfe bis zu einer starken Liberalisierung reichten. Bisher blieb passive Sterbehilfe, zum Beispiel Bereitstellen von tödlichen Medikamenten im Falle der Sterbehilfsorganisationen, in Deutschland straffrei. Ist das neue Gesetz wirklich ein Fortschritt und schafft Rechtssicherheit? Oder haben sich die Politiker in ein Thema eingemischt, das sie nichts angeht?

Der Staat sollte die Sterbebegleitung stärker unterstützen,

findet Johannes Ahlemeyer.

„Selbstbestimmt“ und „würdevoll“ sterben, Menschen von ihrem Leid „erlösen“: Den Befürworter der aktiven Sterbehilfe mangelt es nicht an pathetischen Floskeln. Die Romantik vom Freitod ist weit verbreitet – eine bedenkliche Entwicklung, denn das Töten wird verharmlost und der Wert des Lebens sinkt.

Das zeigt die traurige Entwicklung in den Niederlanden. Diese waren 2002 das erste Land, das Sterbehilfe legalisierte. In den Niederlanden sagt man Euthanasie (gr. „Der schöne Tod“). Der Begriff ist dort – anders als in Deutschland – nicht negativ konnotiert. Die Statistik verdeutlicht, wie alltäglich Euthanasie in den Niederlanden geworden ist. Immer mehr Menschen lassen sich mit einer Giftspritze vom Arzt töten. Allein 2013 stieg die Zahl der Sterbehilfe-Toten um 15 Prozent.

Was heißt eigentlich „unerträglich?“

Laut dem Euthanasie-Gesetz müssen Patienten aktive Sterbehilfe bei vollem Bewusstsein fordern. Sie müssen unheilbar krank sein und unter unerträglichen Schmerzen leiden. Ärzte müssen das prüfen und die Patienten über Alternativen beraten. Doch was heißt „unerträglich“? Und was ist mit psychisch Kranken? Oder mit Dementen? 2012 sorgte die Tötung einer 35-Jährigen in den Niederlanden für heftige Diskussionen: Die körperlich gesunde Frau litt unter einer Psychose – ihr langjähriger Hausarzt hielt sie für heilbar.

Regionale Prüfkommissionen sollen sicherstellen, dass die Sorgfaltskriterien eingehalten werden – Pardon: wurden. Dies geschieht nämlich erst nach der Tötung. Für Korrekturen ist es dann zu spät. Zudem ist die Kommission darauf angewiesen, dass die Ärzte ihrer Meldepflicht nachkommen. Einige Niederländer tragen sogar eine „Credo-Card“ mit sich, aus Angst, gegen ihren Willen euthanasiert zu werden. Die Botschaft ist unmissverständlich: „Maak mij niet dood, Doktor“ (auf Deutsch: „Töte mich nicht, Doktor“).

Seit 2012 sind mobile Einsatzkommandos einer Sterbehilfeorganisation im Land unterwegs. Sie sorgen dafür, dass auch wirklich jeder Lebensunwillige die Möglichkeit bekommt, sich töten zu lassen. Auch Zwölfjährige können (mit Zustimmung der Eltern) Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Im Nachbarland Belgien hat man die Gesetze inzwischen noch stärker aufgeweicht: Ein Mindestalter gibt es dort nicht mehr.

Unheilbar krank? Weg damit!

 Wissenschaftliche Studien zeigen, dass häufig Depressionen die Gründe für Selbstmorde sind. Solche Depressionen lassen sich jedoch behandeln. Dadurch können Suizidgefährdete oft wieder neuen Lebensmut fassen. Die Sterbehilfe untergräbt diesen Heilungsprozess aber und führt zu Kurzschlussreaktionen. Wer beispielsweise wegen eines Unfalls im Rollstuhl sitzen muss, wünscht sich sicherlich zunächst, tot zu sein. Doch die meisten werden schnell begreifen, dass ihr Leben trotzdem lebenswert sein kann.

Wird die Sterbehilfe der allgemeine Standard, setzt dies Kranke und Alte unter Druck: „Du hast doch überhaupt kein Leben mehr! Du fällst allen nur zur Last! Warum bringst du dich denn nicht einfach um?“ Schließlich ist Pflege teuer. Die Krankenkassen haben bereits berechnet, dass Patienten in ihren letzten Lebensjahren ein Drittel ihrer gesamten Gesundheitskosten verursachen. Welch‘ ein gigantisches Einsparpotenzial die Sterbehilfe da doch bietet.

Sterbebegleitung statt Sterbehilfe

Doch sollen unheilbar Kranke leiden müssen? Die Vorstellung, dass Todkranke qualvoll krepieren müssten, ist Unsinn. Oft werden in der Diskussion um die Sterbehilfe die Alternativen vernachlässigt. In den Hospizen wird großartige Arbeit geleistet: Die Palliativmedizin ermöglich es, nahezu schmerzfrei zu sterben.

Statt also Sterbehilfe zu legalisieren, sollte der Staat die Sterbebegleitung stärker unterstützen. Menschen müssen würdevoll aus dem Leben treten können und nicht auf möglichst kostengünstige Weise beseitigt werden. Denn Sterbehilfe lindert nicht das Leid, sondern löscht den leidenden Menschen aus.

Es ist nicht Aufgabe der Politik, wie jeder einzelne seinen Abschied definiert,

findet Lucie Jäckels.

Liebe Abgeordnete, geht’s noch?

Wer hat euch eigentlich die Kompetenz verliehen, darüber zu entscheiden, wie ich meinem Leben ein Ende setze? Niemand! Das eigene Sterben fällt nämlich unter das durchs Grundgesetz garantierte Selbstbestimmungsrecht. Mit dem Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe überschreitet der Bundestag nicht nur seine Kompetenzen, er ignoriert auch den Willen der Deutschen. Eine deutliche Mehrheit befürwortete in einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach die Zulassung privater Sterbehilfsorganisationen und sogar die aktive Sterbehilfe, die in Deutschland verboten ist.

Palliativmedizin stößt an ihre Grenzen

Eine solche Liberalisierung wäre angebracht. Es gibt unzählige Fälle, in denen die restliche Lebenszeit für schwerstkranke Menschen nicht mehr lebenswert ist. Hier stößt auch Palliativmedizin, die die Schmerzen vieler Kranker erträglicher macht, an ihre Grenzen. Selbst Palliativmediziner geben zu: Nicht jeder Sterbensprozess lässt sich „sanft begleiten“. Es gibt Schmerzen und Todesängste, die sich nicht wegsedieren lassen. Menschen, die sich durch Sterbehilfe verabschieden wollen, bevor sie nicht mehr sie selbst sind oder wegen zu starker Schmerzen vor sich hinsterben, muss diese höchstpersönliche Entscheidung uneingeschränkt ermöglicht werden.

Anstatt die Gesetzeslage wenigstens so zu belassen, wie sie war, fühlten sich einige Politiker auch noch berufen, gegen Organisationen wie „Dignitas“ oder „Sterbehilfe Deutschland e.V.“ vorzugehen.  Durch diese Vereine würde Beihilfe zur Selbsttötung zum Geschäft verkommen und Suizide sich zur Normalität entwickeln. Ein paar Zahlen: Pro Jahr nehmen sich in Deutschland 10.000 Menschen das Leben. Nicht einmal ein Prozent davon nimmt organisierte Sterbehilfe in Anspruch. Anstatt die offensichtlich schlechte Suizidprävention vor allem bei Depressionen zu verbessern, will man dem marginalen Teil schwerstkranker Menschen, die keine Aussicht mehr auf ein lebenswertes Sein haben, die Möglichkeit auf einen würdigen Abschied nehmen.

Absurde Argumentation

Genau diese Suizidprävention ist Teil der Arbeit der Sterbehilfsorganisationen. Viele Betroffene entscheiden sich nach den mehrmonatigen Beratungen gegen den Freitod. Nur wenn ein Mensch unheilbar krank ist oder an unerträglichen Schmerzen leidet und sein Sterbewunsch dauerhaft und unbeeinflusst von Dritten besteht, findet die organisierte Freitodbegleitung statt. Absurd erscheint da die Behauptung, alte kranke Menschen könnten sich durch geschäftsmäßige Sterbehilfe gedrängt fühlen, möglichst schnell Lebewohl zu sagen, um den Angehörigen nicht zur Last zu fallen.

Ein weiteres Problem: die bewusst gewählte Formulierung „geschäftsmäßig“. Würde das Gesetz nur auf „gewerbsmäßige“ – also gewinnorientierte – Organisationen abzielen, könnte man Vereine wie „Dignitas“ kaum verbieten. Die Mitgliedsbeiträge, die sie für Beratung und Freitodbegleitung verlangen, dienen dem Erhalt ihrer Organisation. „Geschäftsmäßig“ umfasst aber auch, dass Sterbehilfe organisiert und regelmäßig stattfindet. Dies trifft auch auf Palliativmediziner zu, die zum Beispiel wiederholt Medikamente bereitstellen, welche in Kombination zum Tod führen. Von Rechtssicherheit kann hier für die Mediziner keine Rede sein.

Selbst wenn Ärzte vom neuen Gesetz rechtlich nichts befürchten müssten: Ein Recht auf Sterbehilfe bedeutet nicht, dass Ärzte zur Beihilfe verpflichtet werden könnten. Viele Mediziner lehnen Sterbehilfe bis heute ab. Wenn der behandelnde Arzt eines Sterbenskranken also keine Beihilfe leisten möchte und Sterbehilfsorganisationen verboten sind, bleiben dem Betroffenen nicht mehr viele Möglichkeiten, seinen Sterbenswillen umzusetzen.

Es bleiben nur zwei Optionen

Es bleiben schwerstkranken Menschen in diesem Fall zwei Optionen: die Fahrt zum Sterben in liberalere Länder wie die Schweiz oder ihre Angehörigen. Diese werden explizit vom aktuellen Verbot ausgenommen. Soll es aber wirklich zur Aufgabe der Angehörigen werden, den oftmals schwer zu akzeptierenden Sterbewillen eines lieben Menschen auch noch in die Tat umzusetzen? Die seelischen Qualen die damit für Angehörige einhergehen sind unvorstellbar und vor allem unzumutbar.

Mit dem Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe, so steht es im vom Bundestag verabschiedeten Entwurf, soll eine Kultur der Würde auch am Ende des Lebens gestärkt werden.

Liebe Abgeordnete! Schwerstkranke Menschen müssen sterben dürfen, wenn sie sterben wollen. Ich bin mir sicher, dass gegen ihr Gesetz geklagt wird und vertraue auf die Richter dann klarzustellen: Es ist nicht Aufgabe der Politik zu regeln, wie jeder Einzelne einen würdevollen Abschied aus seinem Leben definiert. Denn über allem steht im deutschen Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

das-duell-feederFoto: stockxchng/bizior, S. Hofschlaeger/pixelio.de, Montage: Brinkmann/Schweigmann 
Teaserfoto: flickr.com/Marco Verch

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