Bundesarbeitsgericht: Weiter Klauseln in Arbeitszeugnissen

Erfurt. Sei es ein Praktikant, Hiwi oder ein anderer Mitarbeiter – Wer „stets bemüht“ oder „zur vollen Zufriedenheit“ gearbeitet hat, zeigt durchschnittliche Leistung und entspricht der Note Befriedigend. Das entschied der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) am 19. November bei einem Treffen in Erfurt.

Die verklausulierte Zeugnissprache sei weiterhin notwendig, weil Arbeitgeber nur Positives in ein Zeugnis schreiben dürfen, so die Begründung des Bundesarbeitsgerichts. Laut Einslive hat die Formulierung „stets bemüht“ den Beigeschmack: „hat aber nichts geschafft“. Bei Streitfällen liegt das Risiko immer noch bei den Beschäftigten: Wer eine bessere Bewertung möchte, müsse dies beweisen und sich gegen den Chef behaupten. Wie schwierig das ist, erlebt zurzeit eine 25-Jährige Empfangsdame einer Zahnarztpraxis. Sie klagte sogar vor Gericht, um von der Note Befriedigend auf „Gut“ zu kommen – bisher aussichtslos. 

Laut BAG seien aber auch Arbeitgeber verpflichtet, ihre Bewertung im Zeugnis ausreichend zu begründen. Dabei würden mehr als 87 Prozent der deutschen Mitarbeiter überwiegend positiv, also mit gut oder sehr gut, bewertet. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie in Nürnberg nach der Auswertung von 800 positiv bewerteten Arbeitszeugnissen. Das heißt: überwiegend positives Feed back für Deutschlands Mitarbeiter, trotz der Klauseln. 

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