Regeln für Auslandsbafög verstoßen gegen EU-Recht

Die bisherigen Regeln für das Auslandsbafög verstoßen gegen das Zuwanderungsgesetz der Europäischen Union (EU). Das hat der Europäische Gerichtshof laut Medienberichten entschieden. Die Regeln für das Auslandsbafög werden sich deshalb ändern.

Bisher gilt eine Dreijahreshürde für Auslandsstudierende. So müssen Studierende vor ihrem Auslandsstudium mindestens für drei Jahre in Deutschland gelebt haben, um für mehr als ein Jahr Bafög zu erhalten. Diese Regelung empfand der Europäische Gerichtshof als unrechtmäßig. Sie verstoße gegen das Recht auf Freizügigkeit, ein Zuwanderungsgesetz, welches die Einreise und den Aufenthalt von Unionsbürgern regelt.

Die Dreijahreshürde würde nach Ansicht der Bundesregierung sicherstellen, dass nur Studenten gefördert werden, die sich ausreichend in der deutschen Gesellschaft integriert haben. Dies sei nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs eine zu allgemeine und einseitige Ansicht.

Neue Regeln für das Auslandsbafög wären für 40.000 Studierende relevant. So viele Studierende erhalten nach Angaben von Spiegel Online pro Jahr eine Förderung über das Bafög.

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