NRW: Hochschulgesetz nach Kritik entschärft

Düsseldorf. Universitäten in NRW müssen in Zukunft ihre Projekte, Auftraggeber und Mittel doch nicht frühzeitig öffentlich machen. Die Landesregierung hat den Entwurf ihres neuen Hochschulgesetzes entsprechend überarbeitet und kommt den Universitäten damit einen Schritt entgegen. 

Uni-Rektoren in ganz NRW sahen Aufträge in Millionenhöhe gefährdet und mit ihnen tausende Arbeitsplätze. Nach heftiger Kritik an dem neuen Gesetz lenkt NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze jetzt ein: Ein neuer Entwurf sieht vor, dass die Unis die Herkunft ihrer Forschungsgelder erst nach Abschluss eines Projektes öffentlich machen müssen – vorausgesetzt, es gibt Betriebsgeheimnisse zu schützen. Hat die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Herkunft der Gelder, so stehen die Unis wieder in der Informationspflicht. 

Einzelnen Fachbereichen hatte das Ministerium außerdem das Recht zur Verleihung von Doktortiteln entziehen wollen – für die Professoren ein Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit. Auch hier wurde auf die Kritik reagiert und der entsprechende Absatz gestrichen. Laut WAZ wollten sich die Professoren zum neuen Entwurf noch nicht äußern. 

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