Praxisgebühr: Ein kritisches Fazit

Neun Jahre lang hat die Praxisgebühr Bestand gehabt. Wer regelmäßig zum Arzt gegangen ist, der zahlte pro Jahr 40 Euro Praxisgebühr. Bei einer jährlichen Kontrolle beim Zahnarzt kamen noch mal 10 Euro oben drauf. In neun Jahren kamen so bis zu 450 Euro pro Patient zusammen. Aber wofür eigentlich? Anfang 2013 wurde die Praxisgebühr durch die schwarz-gelbe Regierung wieder abgeschafft. Zeit für ein Fazit: Hat sich der Extra-Beitrag ausgezahlt?

Die Quittung über die bezahlte Praxisgebühr ist seit Anfang des Jahres Geschichte
Die Quittung über die bezahlte Praxisgebühr ist seit Anfang des Jahres Geschichte  Foto: Matthias Preisinger/Pixelio.de 

2004 hatte die rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder den Gesetzesentwurf im Bundestag verabschiedet. Initiatorin war die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Mit der Praxisgebühr wollte die Regierung überflüssige Arztbesuche der Deutschen reduzieren. Die Logik dahinter: Gehen Arbeitnehmer nur zum Arzt, wenn es wirklich nötig ist, können kranke Patienten besser betreut werden.

Im Nachhinein betrachtet ist die Praxisgebühr fehlgeschlagen. „2004 ging der Durchschnitts-Deutsche rund 16-mal zum Arzt. Europaweit ist es im Schnitt weniger als die Hälfte. Im Laufe der Jahre ist erkennbar geworden, dass diese Gebühr nutzlos war: 2010 ging der Deutsche 18-mal pro Jahr zum Arzt. Das Projekt ist gescheitert“, sagt Andrea Kleinbreuer, Pressesprecherin der Techniker Krankenkasse NRW.

Andrea Kleinbreuer fügt hinzu: „Für die Kassen war es klar eine finanzielle Sache, man spricht von zwei Milliarden Euro pro Jahr. Diese Einnahmen, die jetzt fehlen, fängt der Gesundheitsfond durch die wahnsinnigen Überschüsse wieder auf.“ Den Kassen ging es schon vor der Praxisgebühr finanziell gut, die 10 Euro pro Bürger werden jetzt schlichtweg nicht mehr gebraucht.

Nicht alle Patienten profitieren

Andrea Kleinbreuer, Pressesprecherin TK NRW, hält die Abschaffung der Praxisgebühr für richtig. (Quelle: Techniker Krankenkasse)
Andrea Kleinbreuer, Sprecherin der TK NRW, hält die Abschaffung der Praxisgebühr für richtig. Foto: Techniker Krankenkasse

Eine Abschaffung der Praxisgebühr liest sich ja erstmal sehr positiv. Der Glaube,
dass jetzt alle von der Abschaffung profitieren und 50 Euro im Jahr sparen können,
liegt sehr nahe. Doch der Schein trügt, so der stellvertretende Vorsitzende des
Vorstands der AOK Nordwest, Dieter Paffrath: „Sporadische Arztgänger und vor allem
gesunde Patienten profitieren vom Wegfall der Praxisgebühr. Chronisch Kranke und
Geringverdiener werden den Wegfall der Praxisgebühr hingegen nicht im Portmonee
spüren.“ Denn die gültige Härtefallregelung legt die Selbstbeteiligungsgrenze auf
maximal ein Prozent des Bruttoeinkommens fest.

Bei einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro liegt die Selbstbeteiligungsgrenze damit
bei 200 Euro. Ein gesunder Mensch wird diese Grenze selten überschreiten, bei
chronisch Kranken ist das anders. Die 50 Euro durch den Wegfall der Praxisgebühr
werden zwar nicht angerechnet. Aber durch Zuzahlungen aufgrund eines hohen
Medikamentenbedarfs und andere Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel erreichen sie
in der Regel dennoch die 200 Euro jährlich sehr schnell. Dadurch spüren sie nichts
von der Abschaffung der Praxisgebühr und werden nicht entlastet.

Dr. Dieter Paffrath, stellvtr. Vorsitz des Vorstand AOK Nordwest, fordert nach der Praxisgebühr eine Regelung für chronisch Kranke. (Quelle: AOK Nordwest)
Dr. Dieter Paffrath, AOK Nordwest, fordert nach der Praxisgebühr eine bessere Regelung für chronisch Kranke. Foto: AOK

Eine Nebenwirkung der Abschaffung, die laut Paffrath jedoch behandelbar ist: „In bestimmten Bereichen ist eine Steuerung über Bonus- oder Malusregelungen sinnvoll, wenn sie intelligent und sinnvoll ausgestaltet sind. Die Politik kann so etwas nicht gegen den Willen aller Beteiligten einführen.“

Noch eine Nebenwirkung, die die Bundesregierung augenscheinlich unterschätzt hat, betrifft die niedergelassenen Allgemeinmediziner. Denn es könnte sein, „dass nun die Patienten eher zu Fachärzten gehen, ohne sich vorher eine Überweisung abzuholen. Wenn der Patient von sich aus zum Facharzt geht, besteht keine Berichtspflicht. Damit hat der Hausarzt keinen Überblick mehr, wo der Patient war, welche Behandlungen er bekommen hat und welche Medikamente er bekommt“. So beschreibt Dr. Karl-Josef Scholl, Allgemeinmediziner aus der Dortmunder Nordstadt, die Situation nach der Praxisgebühr. Denn das Ziel der Praxisgebühr war es ja, die überlaufenen Fachärzte, wie Chirurgen, Urologen oder Internisten, zu entlasten. Wer keine Überweisung vom Hausarzt bekam, musste die 10 Euro bezahlen. Das ist jetzt wieder erloschen.

Weniger bürokratischer Aufwand

Ansonsten dürften die niedergelassenen Ärzte vom Wegfall der Praxisgebühr profitieren, denn der bürokratische Mehraufwand hat nach zehn Jahren ein Ende. „Es mussten jedes Mal 10 Euro eingenommen werden, gegebenenfalls musste das Geld gewechselt werden. Wenn die Patienten die Gebühr nicht zahlen konnten, mussten wir ein Mahnverfahren einleiten. Manchmal ging es dann sogar bis vor Gericht. Wegen 10 Euro“, sagt Scholl.

Und die Politik? Die feiert sich selbst. Mitten im Vor-Wahlkampf zur Bundestagswahl beanspruchen die Parteien jeweils für sich, die Gebühr abgeschafft zu haben. Die SPD will nun nach der Abschaffung erst gar nicht Schuld an der Einführung gewesen sein.

Auf der Homepage der Partei steht: „Die SPD-Fraktion war nie für die Praxisgebühr. Sie hatte ihr im Rahmen der Verhandlungen um das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung 2003 zugestimmt um Schlimmeres zu verhindern. Denn wäre es nach CDU und CSU und vor allem nach Horst Seehofer gegangen, dann hätten alle Versicherten bei jedem Arztbesuch zehn Prozent der Behandlungskosten aus eigener Tasche bezahlen müssen.“

Auch die FDP wirft ihren Hut in den Ring. Gesundheitsminister Daniel Bahr lässt sich ebenfalls auf der Patei-Homepage zitieren: „Die Gebühr ist nicht sinnvoll gewesen, weil sie keine steuernde Funktion entwickelt hat, in der Bevölkerung nicht akzeptiert ist und weil sie nicht zu Transparenz führte. Deswegen ist es heute an der Zeit, dass wir bei diesen Überschüssen der Krankenkassen diese den Versicherten zurückgeben.“

Die Praxisgebühr wurde übrigens einstimmig abgeschafft. Das ist in der langen Geschichte des Bundestages einzigartig.

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