Wissenswertes zum Bafög

Die Beantragung von Bafög kostet besonders Erstsemestern viel Zeit und Geduld. Gerade mit den steigenden Studentenzahlen und der zunehmenden Überlastung der Bafög-Ämter wird dieses Prozedere zunehmend zeitaufwändiger. Ist der Student dann irgendwann stolzer Besitzer eines Bafög-Bescheides, nehmen die Probleme oft trotzdem nicht ab. pflichtlektüre bringt im Gespräch mit Dr. Leonhard Watz, Anwalt für Verwaltungsrecht, und der Bafög-Beratung des Asta Licht in das Dunkel des Paragrafendschungels.

Wieviel Zeit hat die Behörde, mir meinen Bescheid zuzuschicken?

Gegen zu lange Bearbeitungszeiten können Studenten sich wehren. Foto: berlin-pics/pixelio.de

Gegen zu lange Bearbeitungszeiten können Studenten sich wehren. Foto: berlin-pics/pixelio.de

Eine genaue Zeitspanne, in der ein Bafög-Antrag bearbeitet werden muss, ist so im Gesetz nicht fest gelegt. Dort ist von einer Bearbeitung innerhalb „angemessener Zeit“ die Rede. Nach geltender Rechtsprechung kann bei einer Dauer von bis zu drei Monaten von einer angemessenen Zeit gesprochen werden. Bis zu diesen drei Monaten ist es deshalb sehr schwer, rechtlich eine schnellere Bearbeitung zu erzwingen. Hat der Student nach drei Monaten noch immer nichts von der Bafög-Behörde gehört, kann er beim Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage gegen die Behörde einreichen. „Normalerweise kommt er dann sehr schnell zu einer Einigung und der Bescheid wird ihm dann relativ schnell zugeschickt. In den seltensten Fällen werden diese gerichtlichen Verfahren zu Ende geführt“, sagt Anwalt Dr. Watz. Eine Möglichkeit ist aber auch, nach einer Wartezeit von zwei Monaten schon einmal bei der Behörde „anzuklopfen“ und mit einer eventuellen Klage nach drei Monaten zu drohen. Im Normalfall bekommt der Student dann vor Ablauf der drei Monate seinen Bescheid.

Wie kann ich mich wehren, wenn mit meinem Bafög-Bescheid etwas nicht stimmt?

Auch wenn der Bafög-Bescheid sehr lang und kompliziert gestaltet ist, ist es wichtig, sich den Inhalt etwas genauer anzuschauen. Es ist möglich, dass der Behörde bei der Berechnung

Keinen Einspruch, sonder Widerspruch können die Studenten gegen eine fehlerhaften Bescheid erheben. Foto: Thorben Wengert/pixelio.de

Keinen Einspruch, sondern Widerspruch können die Studenten gegen einen fehlerhaften Bescheid erheben. Foto: Thorben Wengert/pixelio.de

des Einkommens oder des Bedarfs ein Fehler unterlaufen ist. Dagegen kann sich der Student nur innerhalb einer bestimmten Frist wehren. Für den Bafög-Bescheid gibt es die Möglichkeit,  innerhalb eines Monats beim Bafög-Amt Widerspruch zu erheben. Das heißt, am besten gibt der Student ein formloses Schreiben bei dem Bafög-Amt an seiner Uni ab, in dem er erklärt, weshalb er den Bescheid für fehlerhaft hält. Die Behörde ist dann verpflichtet, den Bescheid noch einmal zu überprüfen. Die Frist von einem Monat gilt laut Gesetz ab dem Datum der Zustellung. Ist dieses nicht bekannt,  beginnt die Frist spätestens drei Tage, nachdem der Brief von der Behörde abgeschickt wurde. Genaueres zum Ablauf des Widerspruchs findet sich in der so genannten Rechtsbehelfsbelehrung, die am Ende jedes Bescheides zu finden ist..

Ab wann wird das Einkommen meiner Eltern beim Bafög nicht mehr berücksichtigt?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen das Einkommen der Eltern bei der Beantragung von Bafög keine Rolle mehr spielt. Hat der Student vor seinem Studium eine dreijährige Ausbildung gemacht und danach mindestens drei Jahre in dem Beruf gearbeitet, wird das Einkommen der Eltern grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das gleiche gilt für Über-18-Jährige, die zuvor fünf Jahre lang gearbeitet haben und währenddessen in der Lage waren, sich selbst zu unterhalten. Doch was bedeutet das finanziell genau? „Es lässt sich nicht generell sagen, wie hoch das Einkommen während dieser fünf Jahre gewesen sein muss. Das wird im Einzelfall entschieden. Allerdings reicht ein simpler 400 Euro-Job nicht aus“, sagt Steinmeyer.

Daneben gibt es noch einige andere Szenarien, in denen die Eltern eventuell keinen Unterhalt mehr leisten müssen. Diese lassen sich aber schlecht verallgemeinern. Grundsätzlich ist es für jeden Studenten, der schon eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, ratsam,   sich zu diesem Thema eine Expertenmeinung einzuholen.

Was tun, wenn ein Elternteil nicht auffindbar ist?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) sieht vor, dass das Einkommen von Elternteilen, die nicht auffindbar sind, unberücksichtigt bleibt. Allerdings muss der Student die Nicht-Auffindbarkeit nachweisen. Es gilt jedoch: Zunächst müssen Studenten alles Zumutbare tun, um das Elternteil zu finden. „Wenn zum Beispiel bekannt ist, dass der letzte bekannte Aufenthaltsort in München lag, dann ist es dem Studenten durchaus zuzumuten, sich dort an das Einwohnermeldeamt zu wenden“, sagt Peter Steinmeyer von der Bafög Beratung des Asta. Sollte sich dann herausstellen, dass das Elternteil unbekannt verzogen ist und der Aufenthaltsort nicht mehr ohne Weiteres feststellbar ist, wird das Einkommen des Elternteils nicht mehr berücksichtigt. Solange dieser Nachweis allerdings nicht vorliegt, kann der Bafög-Antrag nicht bearbeitet werden.

Wenn der Aufenthaltsort zwar bekannt ist, das Elternteil sich aber weigert zu

Bei Fragen zum Bafög können sich die Studenten an die Bafög Beratung vom Asta wenden. Foto: Gerd Altmann/pixelio.de

Bei Fragen zum Bafög können sich die Studenten an die Bafög Beratung vom Asta wenden. Foto: Gerd Altmann/pixelio.de

zahlen, rät Peter Steinmeyer den Studenten sich schriftlich an den Vater oder die Mutter zu wenden und eine Frist zu setzen. „Sollte innerhalb dieser Frist wieder nichts passieren, am besten noch eine kurze Frist setzen und im Anschluss mit dem Nachweis der geschickten Briefe zum Bafög-Amt gehen“. In solch einem Fall wird dann ein Antrag auf Vorausleistung gestellt und der Unterhaltsanspruch an das Land abgetreten. Das heißt, der Student erhält dann Bafög und das Land erhält die Befugnis, mit allen rechtlichen Mitteln die Unterhaltszahlungen zu erzwingen.

Wie verhalte ich mich, wenn sich das Bafög Amt zu meinem Gunsten verrechnet hat?

Natürlich kommt es auch vor, dass sich das Bafög-Amt zu Gunsten des Studenten verrechnet und er plötzlich mehr Geld bekommt, als ihm eigentlich zusteht. In solchen Fällen rät Dr. Watz generell, den Fehler beim Bafög-Amt zu korrigieren. Besonders wenn es sich um einen offensichtlichen Fehler handelt und der Student eindeutig zu viel Geld bekommt, lässt sich nachher schlecht erklären, warum ihm dieser Fehler nicht aufgefallen ist. Im Normalfall kommt es dann spätestens beim Folgeantrag zu einer Rückforderung durch die Behörde. Generell unterliegen antragstellende Studenten nämlich der so genannten „Mitteilungspflicht“ gegenüber der Behörde. Auch wenn ein Student beispielsweise einen Nebenjob verschweigt, kann ihm das teuer zu stehen kommen. Die Behörde hat die Befugnisse Datenabgleiche, beispielsweise mit der Minijobzentrale, durchzuführen und so festzustellen, ob der Student bei der Beantragung Dinge verschwiegen hat. Im Zweifelsfall rät Dr. Watz ehrlich zu sein. „Man schläft dann auch besser“.

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