Bundesfinanzhof: Erststudium und Ausbildung steuerlich absetzbar

München. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können künftig die Kosten für das Erststudium und die berufliche Erstausbildung steuerlich geltend gemacht werden.

Bisher erlaubten die Finanzämter es nicht, Aufwendungen für das erste Studium oder die erste Ausbildung unmittelbar nach dem Schulabschluss mit späteren Steuerzahlungen zu verrechnen. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied jetzt in zwei Fällen, dass aus dem Einkommenssteuergesetz kein allgemeines Abzugsverbot ableitbar ist.

Beide Kläger, ein angehender Pilot und eine Medizinstudentin, hatten hohe Ausbildungskosten in ihren Steuererklärungen geltend machen wollen, was die jeweiligen Finanzämter ablehnten. Erst das höchste deutsche Finanzgericht entschied nun im Sinner der Kläger: Das Geld sei in beiden Fällen konkret für die spätere Berufstätigkeit verwendet worden und somit als vorweggenommene Werbungskosten anzusehen.

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