Moodle-System: Vorläufige Einigung mit VG Wort

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Kultusministerkonferenz (KMK) und die VG Wort konnten eine vorläufige Einigung zur Nutzung von Moodle erzielen:  Die Online-Lernplattform bleibt Studierenden bis zum 30. September 2017 weiterhin zugänglich.

Studierende dürfen die Online-Plattform wie bisher nutzen. Zu diesem Beschluss kamen die VG Wort, HRK NRW und KMK, nachdem eine Urheberrechts-Debatte um die auf der Lernwebsite Moodle hochgeladenen Inhalte entfacht war. So hatten Wissenschaftler, deren Arbeiten auf Moodle abrufbar waren, geklagt, dass ab dem 1. Januar 2017 eine Vergütungsgebühr nach § 52 aUrhG erhoben werden solle. Die Klage ist nun mit der Begründung abgewiesen worden, dass der damit verbundene Verwaltungsaufwand den Hochschulen gegenüber unverhältnismäßig sei. Digitalapparate und Lehrmaterialien sollen den Studierenden in NRW bis zum 30. November 2017 ohne Vorbehalt  zur verfügung stehen.

 

2 Comments

  • Mona Ameziane sagt:

    Hallo,
    vielen Dank für den Hinweis! Du hast natürlich Recht und wir haben die Nachricht entsprechend geändert.

  • Ayuka Mokomoto sagt:

    Dieser Artikel ist schlecht recherchiert. Das Moodle System als solches würde immer bestehen bleiben. Lediglich mit der VG Wort in Konflikt stehende Inhalte müssten aus Moodle entfernt oder überarbeitet werden.

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