Die elektronische Gesundheitskarte kommt

Sieben Jahre nach dem Beschluss des Bundesgesundheitsministeriums steht die elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor ihrer Einführung. Die Krankenkassen wollen langfristig alle ihre Kunden mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausstatten und verschicken die ersten Gesundheitskarten. Dies liegt vor allem an der Bundesregierung, welche den Krankenkassen per Gesetz eine Quote von 10 Prozent der Patienten mit eGK bis zum Jahresende auferlegt hat. Ist dies nicht der Fall, drohen Strafzahlungen.

Jeder Patient erhält eine lebenslange Versicherungsnummer, die auch bei einem Krankenkassenwechsel bestehen bleibt. Foto: Wikimedia Commons / Bin im Garten

Jeder Patient erhält eine lebenslange Versicherungsnummer, die auch bei einem Krankenkassenwechsel bestehen bleibt. Foto: Wikimedia Commons / Bin im Garten

Alle Krankheiten auf einem Chip

Auf der Karte sind bisher fast nur die üblichen Angaben zu sehen: Name, Anschrift, Geburtsdatum etc. Einzig ein Lichtbild und auf der Rückseite ein EU-Krankenschein für Auslandsbehandlungen sind auf den ersten Blick neu. Doch der eingebaute Chip speichert, anders als die alte Krankenversicherungskarte (KVK), auch andere Daten: Ein elektronischer Arztbrief mit Diagnosen oder Therapieempfehlungen, medizinische Daten für die Notfallversorgung, Arzneimitteldokumentation, elektronische Patientenakte und eine Auflistung der in Anspruch genommenen Leistungen mitsamt deren Kosten. Während die grundlegenden Daten der eGK Pflicht sind, kann der Patient selber über den Umfang der zusätzlichen Information entscheiden; die Angabe von medizinischen Daten ist also freiwillig. Mittels dieser Daten soll der Austausch der Ärzte untereinander erleichtert werden; zumal weil die Ärzte heutzutage meist unverschlüsselt per E-Mail oder Fax die Daten der Patienten verschicken.

Einladung zum Datenmissbrauch?

Die eGK ist sicherer als die alte KVK, die frei auslesbar war. Das sagt zumindest das Bundesgesundheitsministerium. Denn fast alle medizinischen Daten sind jedoch mit einer sechsstelligen PIN gesichert. Um die Daten abzurufen, braucht der Arzt zusätzlich ein geeignetes Lesegerät sowie einen elektronischen Heilberufsausweis. Nur für die sogenannten „Notfalldaten“, bestehend aus Blutgruppe, Liste der chronischen Krankheiten oder möglichen Allergien, muss kein PIN eingegeben werden, damit im Notfall schnell geholfen werden kann. Auch rufen manche Kombinationen von Medikamenten Nebenwirkungen hervor.“Wenn im Notfall Informationen über chronische Erkrankungen oder Allergien vorliegen, kann das lebensrettend sein“, so die Bundesregierung. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, fordert, dass eine mögliche Bereitschaft zur Organspende auch auf der eGK gespeichert werden sollte: „Das hat gegenüber anderen denkbaren Lösungen den Vorteil, dass die sensible Information über die Bereitschaft zur Organspende verschlüsselt gespeichert werden kann“.

Die eGK soll zu einzelnen Krankheiten alle relevanten Informationen wie Diagnose, Medikamente und Therapie speichern. Nicht nur deshalb regt sich heftiger Widerstand gegen die Einführung. Foto: flickr.com / opyh

Die eGK soll zu einzelnen Krankheiten alle relevanten Informationen wie Diagnose, Medikamente und Therapie speichern. Nicht nur deshalb regt sich heftiger Widerstand gegen die Einführung. Foto: flickr.com / opyh

Daten werden zentral gespeichert

Verschlüsselt sind die Daten natürlich schon, nur befinden sie sich nun auch zentral auf zentralen Servern und nicht mehr in den Schubladen einzelner Arztpraxen. Alle Daten zusammen sind zu groß, um auf die Karte zu passen, die Karte dient also nur noch als Schlüssel zu diesen zentral gespeicherten Informationen. Die Piratenpartei stellte sich deshalb auch gegen die Einführung der eGK. Ihnen geht es weniger um die Frage unbefugten  Zugriffs, als um Missbrauch der Datenbanken. Peter Schaar hält dagegen, dass sensible Daten nur mit Einverständnis des Patienten gespeichert werden. Eins scheint jedoch sicher: Irgendwann wird die alte KVK nicht mehr gültig sein, spätestens dann muss der Patient eine elektronische Gesundheitskarte vorlegen können. Welche Daten genau darauf gespeichert sein werden, ist jedoch noch offen. Auch die Krankenkassen selbst scheinen nicht allzu überzeugt zu sein; sie raten ihren Kunden, auch die alte Krankenversicherungskarte noch mitzuführen.

1 Comment

  • Kicker sagt:

    Ich ignoriere die Schreiben von der Krankenkasse solange bis sie mir mitteilen, dass durch die nicht-beantragung erhebliche Nachteile für mich auftreten.
    …bin ma gespannt wie lange das dauert 😉

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