Laufband in der Bib, Mutti in der WG – die verrücktesten Uni-Klagen

Über den Lehrstoff beschweren, weil er zu schwer ist? Verständlich. Aber die Uni zu verklagen, weil der Lehrplan zu leicht ist? Nicht ganz normal. Doch eine Studentin aus den USA tut genau das. Sie hat die schwedische Hochschule in Västeräs auf die Zurückzahlung ihrer kompletten Studiengebühren verklagt – umgerechnet circa 18.000 Euro.

Die 31-jährige Studentin, die mit einem Schweden verheiratet ist, hatte gravierende Lücken im Lehrplan entdeckt. Das Niveau sei zu schlecht, um den von ihr angestrebten Beruf später ausüben zu können. Sie brach ihr Studium ab und zog vor Gericht. Und das gibt ihr Recht: Die Hochschule muss ihre kompletten Studiengebühren zurückerstatten. Und das ist nicht der einzige skurrile Uni-Gerichtsfall. Wir haben die Top 5 für euch gefunden:

Platz 5: Student fällt aus Fenster

Er wollte seinen Kommilitonen nur den Vollmond zeigen. Dazu stieg ein Student aus Idaho auf die Fensterbank und streckte seinen Hintern aus dem Fenster. Doch dann verlor er das Gleichgewicht und stürzte aus dem vierten Stock. Er verklagte anschließend die für das Studentenwohnheim zuständige Universität. Sie hätte ihn warnen müssen, welche Gefahren beim Wohnen im vierten Stock auftreten können.

Platz 4: Mutter aus WG geschmissen

Eigentlich sollte sie nur die Haustiere füttern – stattdessen zog die Mutter eines Studenten kurzerhand in dessen Dortmunder WG ein. Ein 26-Jähriger hatte seine Mutter um diesen Gefallen gebeten während er in den Urlaub flog. Kurzerhand quartierte sich die Mutter dann ganztätig in der WG ein. Das gefiel den anderen Mitbewohnern aber überhaupt nicht. Sie forderten die ungewollte Mitbewohnerin auf, die Wohnung zu verlassen. Als sie dieser Aufforderung nicht nachkam, riefen die WG-Bewohner die Polizei. Diese erteilte der Frau ein Hausverbot. Der Fall wird auch im Internet heiß diskutiert, nicht nur zu Gunsten der WG-Mitbewohner:

Das Oberlandesgericht Hamm stellt fest: Der Sohn hätte seiner Mutter nur gestatten können, dass sie sich um die Tiere kümmert, nicht aber, dass sie für längere Zeit in die Wohnung einzieht. Doch die Klage geht noch weiter – die Mutter fordert Schmerzensgeld, weil sie in einem Handgemenge mit den Polizisten einige Prellungen erlitten hatte. Diese Situation sei aber laut Gericht nur entstanden, weil die Frau versucht hatte, auch noch ihren Mann in die Wohnung zu lassen. Die Klage wurde vom Gericht abgewiesen. 

Platz 3: Pleite-Party in Bochum

Juli, Culcha Candela und 2Raumwohnung – Top-Acts waren zu Gast bei der Semesterabschlussparty 2007 an der Ruhr-Uni Bochum. Die war mit nur 1000 statt geplanten 5000 Gästen leider ein totaler Flop. Seitdem sitzen die Verantwortlichen auf einem Schuldenberg von rund 220.000 Euro – alleine 100.000 Euro Gage für die Bands und weitere 80.000 Euro für die Bühnentechnik und Security. Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte fest, dass der Ex-Asta-Vorsitzende und sein Finanzreferent „grob fahrlässig“ gehandelt haben und für den Schaden mit aufkommen müssen. Weil das Studierendenparlament eine Mitschuld an der hohen Verschuldung hat, müssen die Beiden Asta-Funktionäre nur knapp die Hälfte der Schulden zahlen.

Platz 2: Laufband und Sofa im Büro

Ein Laufband und ein Sofa zur Entspannung – für die Bibliotheksleiterin der Uni Trier scheinbar sehr wichtig. Für den Unipräsidenten leider nicht. Er ließ die zwei Freizeitgegenstände aus dem Büro der Bibliotheksleiterin vom Hausmeister entfernen. Denn sie würden die Unfall- und Brandgefahr drastisch erhöhen. Der Fall führte sogar vor das Verwaltungsgericht Trier. Die Klägerin beharrt auf der Notwendigkeit der beiden Möbel: Das Sofa brauche sie zur Erholung, da sie einen Bandscheibenvorfall erlitten habe. Das Laufband trage zu einem „mobileren Arbeitsplatz“ bei. Und das ist nicht die erste Auseinandersetzung zwischen den beiden Streithähnen. Nachdem die Bibliotheksleiterin unerlaubt vor der Bibliothek geparkt hatte, darf sie ihr Auto nun nicht mehr auf Uniparkplätzen abstellen.

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Platz 1: Zu schnell studiert

Statt elf Semestern brauchte er nur vier – und trotzdem sollte der Student einer privaten Hochschule in Dortmund die vollen Studiengebühren zahlen. Nachdem er sich weigerte, reichte die Uni Klage ein. Dabei hatte der damals 22-Jährige das Unmögliche geschafft: Bachelor und Master in nur vier Semestern. Und das war auch so mit der Hochschule abgesprochen. Er hatte alle Prüfungen vorgezogen und bestanden. Trotzdem forderte die Hochschule 3.000 Euro. Sie stellte in Aussicht, noch weitere 7.000 Euro nachzufordern. Laut Hochschulleitung gebe es aber keine regulären Studiengebühren, sondern „Gebühren für die Vorbereitung des Abschlusses“ und die müsse jeder Student bezahlen, egal wie schnell er das Studium abschließe.

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Beitragsbild: Christopher Deppe

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