Verfassungsgericht: Professorengehälter zu niedrig

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat das seit 2005 gültige W-Besoldungssystem für Professoren für zu niedrig befunden. Dies teilte das Gericht in seinem Urteil mit. In der W-Besoldungsgruppe werden Lehrende nicht nach Dienstalter bezahlt, sondern bekommen ein festes Grundgehalt.

Als Einstiegsgehalt in der W-Besoldungsgruppe sind etwa 4.000 Euro vorgesehen. Zusätzlich kann das Gehalt durch Leistungsauflagen erhöht werden. Die Richter befanden dieses Entlohnungssystem für nicht tragbar und beriefen sich dabei auf das so genannte „Alimentationsprinzip“. Dieses besagt, dass Beamten sowohl während ihres aktiven Dienstes, als auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst einen angemessenen Lebensunterhalt vom Staat erhalten sollen.

Das Bundesverfassungsgericht gab damit einem Chemieprofessor aus Marburg recht, der vor Gericht gezogen war um gegen das Besoldungssystem zu klagen. Durch die Entscheidung des Gerichtes dürften betroffene Bundesländer die W-Besoldung ihrer Professoren zeitnah überarbeiten müssen. Zu diesen Ländern gehören Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen und Berlin.

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