Hochschulpolitik vor Gericht: Schwulenreferat verklagt StuPa

Eine Klage gegen das Studierendenparlament – für das autonome Schwulenreferat der TU Dortmund anscheinend der einzige Ausweg, um gegen einen Sperrvermerk im Haushalt vorzugehen. Das StuPa hält die Klage für mutwillig. Am Ende könnten die Studierenden auf den Kosten sitzen bleiben.  

Um 18:15 startete am Dienstagabend die Dringlichkeitssitzung des Studierendenparlaments (StuPa), zu der das Präsidium kurzfristig eingeladen hatte. Der Grund: eine am 2. Dezember eingegangene Klage gegen das StuPa. Kläger: das Autonome Schwulenreferat (ASR) der TU Dortmund. 

Zunächst verlas Präsidiumsmitglied Sebastian Trappmann die Klage gegen das StuPa. Es geht um finanzielle Mittel, die das StuPa dem ASR zugeteilt hat. 8.500 Euro stehen dem ASR von April 2016 bis März 2017 zur Verfügung. Beim Beschluss über den Nachtragshaushalt Anfang November im StuPa wurde die finanzielle Unterstützung noch einmal um 2.700 Euro erhöht. Dieses Geld wurde allerdings mit einem Sperrvermerk versehen. Das bedeutet, dass die Zuwendungen erst freigegeben werden, nachdem das ASR den Verwendungszweck des Geldes noch einmal genauer im Haushaltsausschuss dargelegt hat. Gegen diesen Sperrvermerk klagt das Referat nun und sieht ihn als Beschränkung seiner Autonomie. 

Haushaltsrechts als Königsrecht des Parlaments

„Glaubt das ASR wirklich, dass es eine Chance mit der Klage hat?“, warf der stellvertretende Asta-Vorsitzende Leander Schreier nach der Verlesung der Klage ein. Schließlich habe das StuPa das Recht, die Mittel zu verteilen: „Über den Haushalt und seine genaue Verwendung zu bestimmen ist das Königsrecht eines jeden Parlaments“. Damit stieß er auf Zustimmung, anstatt offensiver Gegenrede verwies der einzige anwesende ASR-Referent Florian Virow auf eine schriftliche Erklärung des ASR. Darin weisen die drei Referenten unter anderem darauf hin, dass man dem Vorsitz des AstA seine Bedenken über die Rechtmäßigkeit des Sperrvermerks mitgeteilt habe. Dieser habe das aber nicht rechtlich prüfen lassen.

Die autonomen Referate
Die autonomen Referate dienen der Interessenvertretung bestimmter Gruppen. So gibt es neben dem Schwulenreferat, noch das Ausländerinnen- und Ausländerreferat, das Behindertenreferat und das Frauenreferat. Sie alle erhalten ihre finanziellen Mittel ausschließlich aus dem Haushalt der Studierendenschaft. Über die Höhe wird jeweils zunächst im Haushaltsausschuss und anschließend in der Haushaltsdebatte im StuPa diskutiert. 

StuPa unterstellt Mutwilligkeit 

Doch bei den Parlamentariern stößt die Klage weiter auf großes Unverständnis. Daher hat das Präsidium bereits einen Anwalt mit einem Entwurf zum Widerspruch gegen die Klage beauftragt. Danach sieht das StuPa die Klage aus verschiedensten Gründen als unzulässig an. Unter anderem sei ein Sperrvermerk wie im vorliegenden Fall laut Hochschulgesetz absolut rechtmäßig und auch schon bei anderen Referaten vorgekommen. 

Johannes Blömeke sitzt für die Liste „Studis für Studis“ im Studierendenparlament

Der Widerspruch ist deutlich: „Die Klage ist mutwillig“, heißt es dort. Im Klartext: Das ASR habe die Klage absichtlich eingereicht, ohne eine Einigung auf anderem Weg zu versuchen und obwohl es letztlich keinen Nutzen daraus ziehen würde. „Das Verfahren wird auf jeden Fall länger als bis April dauern. Da endet aber das Haushaltsjahr. Im Nachhinein wäre eine gerichtliche Aufhebung des Sperrvermerks also ohne Nutzen. Würde das ASR einfach den Verwendungszweck der Mittel im Haushaltsausschuss darlegen, wäre das Problem in wenigen Tagen gelöst“, erklärt Johannes Blömeke von der Liste „Studis für Studis“. So habe es zum Beispiel das Ausländerreferat gemacht, welches ebenfalls zwischenzeitlich mit einem Sperrvermerk versehen wurde. Zu den Vorwürfen will sich das ASR auf Nachfrage der pflichtlektüre wegen des offenen Verfahrens nicht äußern. 

Wichtig ist die Frage der Mutwilligkeit vor allem, wenn es später um die Zahlung der Prozesskosten geht. Sollte das ASR verlieren und das Gericht bestätigen, dass die Klage mutwillig gewesen sei, könnten die Kosten für das Verfahren auf die Referenten fallen. Andernfalls würde die Studierendenschaft über den Haushalt für die Kosten aufkommen. „Das darf nicht sein. Wir können nicht zulassen, dass jemand wild herumklagt und alle Studierenden dann nachher die Rechnung dafür zahlen“, sagte Blömeke. In einer abschließenden Abstimmung sprach sich eine klare Mehrheit der Parlamentarier für den Entwurf des Widerspruchs aus. Das Präsidium will diesen in den nächsten Tagen einreichen. 

Beitragsbild: Von flickr.com/Metripolico.org unter Verwendung der Creative Commons Lizenz

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