NPD und „Die Rechte“ in Dortmund vorläufig keine Ratsgruppe

Die beiden Parteien NPD und „Die Rechte“ dürfen erst mal keine Gruppe im Rat der Stadt Dortmund bilden. Das hat Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Ratsgruppen, also Zusammenschlüsse von Ratsmitgliedern verschiedener Parteien, sind vergleichbar zu Fraktionen. Aktuell sind NPD und „Die Rechte“ im Rat mit jeweils einem Mitglied vertreten.

Wie die Stadt Dortmund mitteilte, habe das Gericht nicht geglaubt, dass der Zusammenschluss der beiden Parteien auf ein gleichgerichtetes Zusammenwirken ausgerichtet sei. Zuvor hätten sich die beiden Ratsmitglieder bereits an den Oberbürgermeister gewandt und klar gemacht, dass sie eine Ratsgruppe bilden wollten. Der Rat der Stadt Dortmund lehnte das ab – die beiden Parteien reichten Klage ein.

Allerdings gilt der Beschluss des Verwaltungsgerichtes nur vorläufig, denn neben der eigentlichen Klage beantragten NPD und „Die Rechte“ bis zur rechtskräftigen Entscheidung als Gruppe behandelt zu werden. Das Verwaltungsgericht lehnte das ab. Ob NPD und „Die Rechte“ zukünftig als Ratsgruppe behandelt werden, ist jedoch noch unklar – das Verfahren in der Hauptsache laufe noch weiter.

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