BGH: WLAN muss mit individuellem Passwort gesichert sein

Karlsruhe. Wer privat ein drahtloses Netzwerk betreibt, muss dieses mit einem individuellen Passwort vor fremden Nutzern schützen. Andernfalls droht dem Betreiber eine Abmahnung von bis zu 100 Euro, sollten fremde Nutzer über das unzureichend geschützte Netzwerk urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterladen oder verbreiten. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom vergangenen Mittwoch hervor.

Gleichzeitig legte der BGH fest: Die Urheber der geschützten Inhalte können von den WLAN-Inhabern keinen Schadensersatz verlangen, sollte etwa Musik über das in Frage kommenden drahtlose Netzwerk verbreitet worden sein. Allerdings können sie den Netzwerkbetreiber auf Unterlassung verklagen – im Klartext: Sie können ihn gerichtlich zwingen, das eigene Netzwerk mit einem individuellen Passwort zu schützen.

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