Medizinstudium: Begrenzung für Ausländer

In Belgien und Österreich dürfen ausländische Medizinstudenten mit Verweis auf ihren Ausländerstatus offiziell abgewiesen werden. Dies urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Bereits zuvor hatten sich beide Länder intensiv um eine solche Regelung bemüht. Sie begründeten dies mit einem starken Ärztemangel im eigenen Land und mit der hohen Zahl ausländischer Studierender. In Österreich gibt es vor allem deutsche Medizinstudenten, in Belgien studieren viele Franzosen. Nun wollen beide Länder einen Ausländer-Obergrenze einführen.

Belgien hatte eine derartige Regelung bereits zuvor eingeführt: Im französischsprachigen Teil sollten nicht mehr als 30 Prozent Ausländer Medizin studieren. Die daraufhin eingereichte Verfassungsbeschwerde zweier junger Franzosen führte schließlich zum Urteil des EuGH. Obwohl der Gerichtshof den beiden Ländern Recht gab, verlangte er eine strenge Prüfung durch nationale Gerichte: Nur, wenn es wirklich dringenden Ärztemangel gebe und keine andere Lösung Abhilfe schaffen könne, dürfe man von der Regelung Gebrauch machen, die ansonsten diskriminierend sei.

Österreich und Belgien haben nun bis 2012 Zeit, ausführlich zu begründen, warum sie eine Ausländer-Begrenzung für ihr Gesundheitssystem benötigen. In Österreich darf derzeit nur jeder fünfte Medizin-Student EU-Ausländer sein. Nur jeder Zwanzigste darf nicht aus der EU stammen.

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