NRW-Unis kritisieren geplantes Hochschulzukunftsgesetz

Die Hochschulleitungen der NRW-Unis haben am Mittwoch Stellung zum Entwurf des Hochschulzukunftsgesetzes genommen. In einem Schreiben an das Wissenschaftsministerium kritisieren sie vor allem die starken Eingriffsmöglichkeiten, die das Land in einigen Hochschulbereichen vorsieht.  

Mit dem Hochschulzukunftsgesetz will das Land Nordrhein-Westfalen Herausforderungen wie veränderten Bedingungen am Arbeitsmarkt und dem Bevölkerungsrückgang begegnen. Nach Angaben des Wissenschaftsministeriums soll das Gesetz unter anderem für mehr Transparenz und Chancengleichheit an den Hochschulen sorgen und Aufgabenbereiche einzelner Hochschulgremien genau festlegen. Dazu soll das bestehende Hochschulrecht abgeändert werden – aus Sicht der Hochschulen in einigen Punkten ein Problem:

Sie kritisieren in einem Schreiben von Mittwoch,

  • dass das Wissenschaftsministerium nach dem geplanten Gesetz mit Rahmenvorgaben in Personal- und Haushaltsangelegenheiten der Hochschulen eingreifen und Beschlüsse der Hochschulgremien außer Kraft setzen kann, 
  • einer Hochschule Landeszuschüsse vorenthalten will, wenn sie bestimmte Vorgaben nicht erfüllt und 
  • Fachbereichen einer Uni das Promotionsrecht entziehen darf.  

Besonders heftig wehren sich Hochschulrat, Senat und Rektorat der Uni Duisburg-Essen, die in den geplanten Änderungen einen Autonomieverlust der Hochschulen sehen. Sie sind der Ansicht, dass die Ziele des Hochschulzukunftsgesetzes bereits auf Grundlage des bestehenden Hochschulrechts erreicht werden können und halten das Gesetz daher für unnötig. In ihrer Stellungnahme schreiben sie, die Hochschulen würden „weit über das gebotenen Maß an staatlichem Einfluss hinaus ministeriellen Regelungen und Kontrollen unterworfen“.

Die Hochschulleitungen in NRW hoffen nun darauf, dass das Land auf ihre Anregungen eingeht und den Gesetzentwurf anpasst. Bereits zum kommenden Wintersemester soll das Hochschulzukunftsgesetz in Kraft treten.

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