Bundesverfassungsgericht entscheidet über Professorengehälter

Karlsruhe. Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob das neue System der Professorenbesoldung mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Das teilt das Gericht auf seiner Internetseite mit. Das aktuelle Besoldungssystem wurde 2005 eingeführt.

Seit dem Jahr 2005 werden neu eingestellte Professoren nach neuen Besoldungsgruppen bezahlt. Diese liegen zum Teil deutlich unter den alten Besoldungssätzen. So ist die neue W-Besoldung im Gegensatz zum früheren C-Besoldungssystem unabhängig vom Dienstalter des Professors.

Richter hatten in den bisherigen Verhandlungen vermehrt bezweifelt, dass diese Art der leistungsorientierten Bezahlung eine amtsangemessene Bezahlung für Professoren darstellt. Im neuen System werden Grundgehälter der Professoren um rund ein Viertel abgesenkt. Gleichzeitig entstand die Möglichkeit, variable Leistungszulagen zu erhalten.

Ein Marburger Chemieprofessor war vor Gericht gezogen, weil er seiner Meinung nach zu wenig Geld verdiente. Da er als Beamter des Staates nicht streiken durfte, nahm er sein Recht wahr, vor Gericht um eine bessere Besoldung zu streiten.

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