Unis in NRW unterzeichnen Ziel- und Leistungsvereinbarungen nicht

Dortmund. Sie wollen keinen Schuss ins Blaue: die Universitäten in Nordrhein-Westfalen lehnen die Ziel und Leistungsvereinbarung (ZV) mit dem Wissenschaftsministerium für die Jahre 2014/2015 ab. Da die konkreten Rahmenbedingungen aber noch unklar seien, sehen sich die Hochschulen nicht in der Lage, den Vertrag zu unterschreiben, teilte die Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW (LRK) in einer Pressemeldung mit.

Zum Jahresende 2013 sollte der Vertrag eigentlich unterzeichnet werden, der dann für zwei Jahre die Entwicklung von unter Forschung und Lehre, Gleichstellung oder Internationalisierung an den Universitäten im Land regelt.

Gleichzeitig legte die Landesregierung allerdings einen neuen Entwurf des Hochschulgesetzes vor. Die darin enthaltenen Veränderungen würden dem Land NRW „weitreichende Regelungs- und Eingriffsmöglichkeiten in die Hochschulautonomie übertragen“, so die LRK. Wie diese Änderungen aussehen, sei aber unklar.

Durch diese Unsicherheit in finanzieller und gesetzlicher Hinsicht können die NRW-Unis nach eigenen Angaben nicht abschätzen, wie sich der ZV auf die kommenden Jahre auswirken werde. Eine Unterzeichnung der Vereinbarung sei laut LRK deshalb nicht möglich.

Für den Betrieb an den Universitäten werde sich auch ohne ZV nichts ändern, versicherten die Unis in einer Pressemeldung.

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