Wer verdient was? Die Mindestlöhne der Branchen

Friseurhandwerk


mindestlohn-friseur-700x500Noch keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es für die rund 260.000 Beschäftigten im Friseurhandwerk. Da die Branche jedoch für ihre Dumpinglöhne bekannt ist, gilt seit August 2013 für Friseure ein flächendeckender tariflicher Mindestlohn mit einer Lohnuntergrenze von 8,50 Euro (7,50 Euro). Bis August 2015 wird nun schrittweise der Ost- an den Westlohn angeglichen. Damit gilt der ab 2015 bundeseinheitliche Tarifvertrag der Friseure von 8,50 Euro als Vorbild für den flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland.

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