Wer verdient was? Die Mindestlöhne der Branchen

Er soll kommen – der flächendeckende Mindestlohn. Mindestens 8,50 Euro pro Stunde sollen es sein. Zwar soll er laut Koalitionsvertrag bereits 2015 eingeführt werden, jedoch sind Tarifverträge mit Löhnen auch unter 8,50 Euro noch bis Ende Dezember 2016 gültig. Während der Mindestlohn damit erst 2017 verbindlich für alle Branchen werden kann, hat manch ein Beschäftigter aber schon jetzt Gewissheit. Für einige Branchen in Deutschland gibt es sie nämlich schon: eine gesetzliche Lohnuntergrenze. Und immer öfter fordern Gewerkschaften auch für weitere Branchen eine gesetzliche Regelung, um Dumpinglöhne abzuschaffen und die Gehälter zu vereinheitlichen. Wir stellen sechs Branchen und deren Mindestlöhne vor, sowie das Friseurhandwerk mit einer besonderen Regelung.

Karikaturen von Pierre Pauma

Arbeitnehmerüberlassung


mindestlohn-zeitarbeit-700x5001

Teaserbild: S. Hofschlaeger/pixelio.de, Karikaturen: Pierre Pauma

900.000 Menschen in Deutschland arbeiten als Zeit- und Leiharbeiter. Seit 2012 gibt es für sie einen Mindestlohn, aktuell liegt der bei 8,19 Euro (Ost: 7,50). Ab Januar gibt es noch einmal eine Erhöhung auf 8,50 Euro (7,80). Das macht bei 40 Stunden Arbeit pro Woche einen Bruttolohn von 1.360 Euro. Allerdings arbeiten viele Leiharbeiter nur in Teilzeit oder haben unregelmäßige Arbeitszeiten. Bis 2016 streben die Gewerkschaften einen Branchenmindestlohn von 9 Euro an.

Seite 2: Pflegebranche

Seite 3: Friseurhandwerk

Seite 4: Maler- und Lackiererhandwerk

Seite 5: Abfallwirtschaft

Seite 6: Dachdeckerhandwerk

Seite 7: Sicherheitsgewerbe

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert