Gefloppte Mensa-Party: Ex-Asta-Chef soll 176.000 Euro Strafe zahlen

Vor sechs Jahren ereignete sich die Party, die dem ehemaligen Asta-Chef und seinem damaligen Finanzreferenten bis jetzt große Schwierigkeiten bereitet. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Party-Planer am Mittwoch zu einem Schadensersatz von exakt 176.000 Euro verurteilt – ein Ersatz für das finanzielle Desaster des Asta, nachdem nur 1000 Leute zur Party kamen.

Culcha Candela, 2Raumwohnung und Juli waren die Acts der Mensa-Party im Jahr 2007. Die Veranstalter versprachen ein großes Fest. Es wurde der Anfang einer Katastrophe. Obwohl 2500 Leute in die Mensa der Ruhr Universität passen, hätte das Budget nur gedeckt werden können, wenn die doppelte Anzahl von Menschen an der Party teilgenommen hätten. Im Endeffekt waren es 1000 Gäste.

Die Folge: Ein Verlust von mehr als 200.000 Euro und eine finanzielle Bredouille für den Asta der RUB. Deswegen wurde der heute 29-Jährige, der die Party organisierte und den Bands eine viel zu hohe Gage zahlte, zu einer Strafzahlung von 176.000 Euro verurteilt. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.

Falls das Urteil rechtskräftig wird, muss der Ex-Asta-Chef laut einem Artikel von den Ruhr Nachrichten eine Hypothek aufnehmen. Im Jahr 2009 wurde er bereits wegen Untreue zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem leistete er Sozialstunden ab.

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