#NRWaswünschtihreuch? Der LTW-Themencheck

foto: flickr.com/Awaya Legends

Am Sonntag (14. Mai 2017) ist Landtagswahl in NRW. Rund 13 Millionen Bürger sind stimmberechtigt, darunter mehr als 30 Tausend Studierende der TU Dortmund. Mit ihren Kreuzen können sie mitbestimmen, was in den kommenden fünf Jahren im Landtag in Düsseldorf entschieden wird. Aber was erwarten die Studierenden eigentlich von ihrer Landespolitik? Welche Themen sind ihnen wichtig? Und wie stehen die Dortmunder Kandidaten der großen Parteien dazu? Wir haben den Themencheck gemacht.

Mit ihren zwei Stimmen wählen die Studierenden am Sonntag nicht nur die Partei, sondern auch den Kandidaten auf kommunaler Ebene, der ihre Interessen, Wünsche und Forderungen dann im Landtag in der kommenden Legislaturperiode repräsentieren und durchsetzen soll. Keine leichte Entscheidung, denn seit Wochen gehen die Kandidaten der großen Parteien vor allem unter den jungen Wählern auf Stimmenfang. #NRWgehtvor, #Internetfüralle, #busundbahn; die Ziele der Parteien sind vielfältig. Aber welche Themen und Ziele stehen bei den Studierenden der TU Dortmund auch wirklich auf der Prioritätenliste?

Wir wollten wissen, welche Themen den Studierenden besonders wichtig sind und haben eine nicht repräsentative Umfrage auf dem Campus gestartet. 100 Studierende aus 18 verschiedenen Studiengängen wurden gefragt, was für sie die zwei wichtigsten Themen bei der Landtagswahl 2017 sind — und dabei kamen nicht nur klassische Wahlkampfthemen wie Wirtschaft und Verkehr zur Sprache. Vielen Studierenden geht es vor allem um Bildungsthemen, besonders wichtig war ihnen auch das Thema Integration. Diese dreizehn Themenbereiche wurden in unserer Umfrage am häufigsten benannt:

Vom Wunsch zur Umsetzung? Wir haben nachgefragt.

Wen die Studierenden für Dortmund in den Landtag wählen, hängt natürlich davon ab, wer ihre Wünsche und Forderungen auch tatsächlich umsetzen möchte. Da gilt es natürlich zunächst einmal überhaupt gehört zu werden. Mit diesem Ziel hat sich Pflichtlektüre-Autor Jan-Lukas Schmitt die fünf wichtigsten Themenbereiche der Studierenden genauer angeschaut und bei den Dortmunder Kandidaten nachgefragt. Stehen diese Themen bei ihnen auf der Agenda? Welche Umsetzungspläne gibt es auf Kommunal- und Landesebene? Und was halten die Kandidaten persönlich bei diesen Themen für wichtig?

Zum Interview bereit waren Prof. Dr. Oliver Kayser, Kandidat für die FDP aus dem Wahlkreis Dortmund I, Anja Butschkau, Kandidaten der SPD aus dem Wahlkreis IV und drei Kandidaten des Wahlkreises Dortmund III: Mustafa Essati von Bündnis90/GRÜNE, Sarah Beckhoff von der CDU und Celine Erlenhofer als Kandidatin der Partei DIE LINKE. Ein Interview mit einem Kandidaten der AfD kam nicht zustande.

 

Sarah Beckhoff (CDU)Anja Butschkau (SPD)Prof. Dr. Oliver Kayser (FDP)Mustapha Essati (Grüne)Celine Ellenore Erlenhofer (Linke)

Sarah Beckhoff (CDU), Wahlkreis Dortmund III, Foto: Sarah Beckhoff

Sollte allen Flüchtlingen uneingeschränkter Zugang zum Bildungssystem ermöglicht werden?

Diejenigen mit Bleibeperspektive sollten einen uneingeschränkten Zugang zum Bildungssystem erhalten.

Wie und bis wann möchten Sie das umsetzen?

Es muss möglichst schnell umgesetzt werden, Bildung ist ein wesentlicher Bestandteil von Integration.

Was wäre der erste Schritt?

Der erste Schritt ist, zu differenzieren: Wer hat Bleibeperspektive und wer hat keinen Asylgrund? Danach muss festgestellt werden, welchen Bildungsstand der Asylant hat, um darauf aufzubauen.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt? 

Die deutsche Sprache zu erlernen ist in vielerlei Hinsicht hilfreich. Nicht nur, um sich Bildung anzueignen, sondern auch bei Behördengängen oder im Alltag mit den Mitmenschen und Freunden. Sprache ist aber keine hinreichende Voraussetzung für eine gelungene Integration, sondern eine notwendige!

Anja Butschkau (SPD), Wahlkreis Dortmund IV, Foto: Anja Butschkau

Sollte allen Flüchtlingen uneingeschränkter Zugang zum Bildungssystem ermöglicht werden? 

Natürlich. Wir haben in Deutschland eine Schulpflicht, die gilt auch für Flüchtlinge. Außerdem ist Bildung ein wichtiger Integrationsfaktor. Ohne Schulabschluss keine Chancen auf dem Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. Ältere Flüchtlinge sollen die Möglichkeit haben, hier eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen. Die Integration von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt wird einen Beitrag leisten, den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Wie und bis wann möchten Sie das umsetzen? 

Wir haben bereits in der Vergangenheit neue Lehrer eingestellt und Integrationsklassen für Flüchtlingskinder eingerichtet und sie individuell in den Regelunterricht integriert. Das werden wir weiterführen und nach Bedarf anpassen. Ein zeitliches Ziel kann man nicht nennen, denn die Maßnahmen müssen sofort greifen, wenn junge Flüchtlinge kommen.

Was wäre der erste Schritt? 

Der erste Schritt ist schon längst getan. Wir dürfen aber einen weiteren Aspekt nicht vernachlässigen. Integration funktioniert nur, wenn die Flüchtlinge Deutsch sprechen. Wir müssen für Flüchtlinge aller Altersklassen die Zahl der Deutsch- und Integrationskurse erhöhen. Bislang müssen Flüchtlinge viel zu lange darauf warten, bis sie einen Platz in einem Kurs finden.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt? 

Ein weiterer wichtiger Aspekt für eine erfolgreiche Integration ist Arbeit. Arbeit hat viel mit Würde zu tun. Wer arbeitet, kann zudem seine Familie selbst ernähren und ist nicht auf staatliche Leistungen angewiesen. Wir wollen uns im Bunde dafür einsetzen, dass Flüchtlinge bereits während ihres Asylverfahrens hier arbeiten dürfen. Außerdem brauchen wir ein Einwanderungsgesetz, das die Immigration nach Deutschland regelt und auch denjenigen eine Chance zum Bleiben gibt, die keinen Anspruch auf Asyl haben. 

Prof. Dr. Oliver Kayser (FDP), Wahlkreis Dortmund I, Foto: Prof. Dr. Oliver Kayser

Sollte allen Flüchtlingen uneingeschränkter Zugang zum Bildungssystem ermöglicht werden? 

Für mich gibt es da kein begründetes Ausschlusskriterium. Wenn sie aus dem Heimatland das Abitur mitbringen, oder eine abituräquivalente Leistunghaben, sollten sie den Zugang zu den Hochschulen bekommen. Deutsch ist dabei natürlich hilfreich, ich bin allerdings überzeugt, dass man innerhalb eines Jahres gut deutsch lernen kann. Man sieht das jedes Jahr bei den ausländischen Studierenden, die zu uns an die TU kommen. Begleitende Kurse im Studium auf Englisch wären eine Alternative, da gäbe es auch von Seiten der Dozenten sicherlich keine Bedenken.

Was wäre ein erster Schritt? 

Bei gleichwertigen Abschlüssen zu dem deutschen Abitur sollten die Geflüchteten an Hochschulen zugelassen werden. Außerdem sollte es Angebote geben, die bei nicht äquivalenten Abschlüssen, die im Heimatland einen Universitätszugang erlaubt hätten, diese Menschen gezielt zu qualifizieren, um den Hochschulzugang zu gewährleisten. Man könnte sogar noch weiter gehen und Geflüchteten, die bereits ein Studium in ihrer Heimat begonnen haben, den Einstieg in ein höheres Fachsemester nach einer Fachprüfung zu ermöglichen.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt? 

Wir können es uns weder wirtschaftlich noch aufgrund der aktuellen Situation leisten, die Leute einfach in einer Art Bildungsnotstand zu lassen. Das ist für diese und für unsere Wirtschaft nicht gut. Wir müssen ihnen die Möglichkeit geben, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Der Schlüssel dazu ist in unserem Land Bildung. 

Mustapha Essati (GRÜNE), Wahlkreis Dortmund III, Foto: http://www.brackel.gruene-dortmund.de

Sollte allen Flüchtlingen uneingeschränkter Zugang zum Bildungssystem ermöglicht werden?

Ja, wenn sie das Abitur haben. Deutschkenntnisse müssen Voraussetzung für den Besuch einer Hochschule in Deutschland sein. Es gibt aber Nachholbedarf, was die Anerkennung der in den Herkunftsländern erlangten Berufs- und Bildungsabschlüsse angeht. Flüchtigen, die für den Besuch einer Hochschule geeignet sind, sollte das unbedingt erleichtert werden, denn mit dem Abschluss können sie nicht nur hier etwas anfangen, sondern auch in ihren Heimatländern. Von daher ist das eine Investition in die Zukunft der Menschen, auch hier in Deutschland.

Was wäre ein erster Schritt?

Die Anerkennung der bereits erlangten Universitäts- und Berufsabschlüsse. Da haben wir sehr viel Nachholbedarf. Der Einstieg in das deutsche Bildungssystem muss erleichtert werden.

Was ist für dich persönlich der wichtigste Aspekt?

Dass wir eine Stimmung schaffen, in der sich die Flüchtlinge nicht nutzlos vorkommen, was gegenwärtig der Fall ist. Vor allem bei jungen Flüchtlingen ist das Leben hier durch ständiges Warten auf irgendwelche neuen Entscheidungen gekennzeichnet. Das hemmt sie, ihre Zukunft in die Hand zu nehmen. Das ist sehr schade, denn NRW an sich zeichnet sich meiner Meinung nach dadurch aus, dass jede und jeder die Möglichkeit haben soll, das zu machen, was er gerne möchte. Natürlich auch Flüchtlinge.

Celine Erlenhofer (LINKE), Wahlkreis Dortmund III, Foto: Celine Erlenhofer

Sollte allen Flüchtlingen uneingeschränkter Zugang zum Bildungssystem ermöglicht werden? 

Definitiv. Bildung ist der einzige Schlüssel für nachhaltige Integration, weshalb allen Menschen, die nach Deutschland kommen, uneingeschränkter Zugang zu unserem Bildungssystem in Form von Sprachunterricht über Schulbesuch bis hin zur Berufsausbildung bzw. Studium gewährt werden sollte.

Wie und bis wann möchten Sie das umsetzen? 

Dieser Schritt ist längst überfällig. Es mangelt an Personal für Deutschunterricht als Zweit- oder Fremdsprache und persönliche Betreuung um den Prozess der Integration zu erleichtern, weshalb man an dieser Stelle aufstocken muss. Das tragende Problem liegt allerdings in dem System welches Bildung vom Aufenthaltsstatus abhängig macht, weshalb auch bei Menschen mit Bleibeperspektive oft wertvolle Zeit verstreicht und das Recht auf Bildung mit dem 18. Lebensjahr aufhebt. Diese Hürden müssen so zeitsparend wie möglich beseitigt werden.

Was wäre der erste Schritt? 

Eine direkte Erlaubnis für die Teilnahme an Sprachunterricht und die Garantie dass auch nach dem 18. Lebensjahr Zugang zum Bildungssystem ermöglicht wird. Die folgenden Schritte sind zwar sehr umfangreich, aber unabdingbar zum Erfolg der Integration und auch vorteilhaft für die Arbeitsmarktsituation von Lehrpersonal und allen weiteren Beteiligten.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt? 

Die Verhinderung einer in Deutschland existierenden Parallelgesellschaft. Wenn man den Menschen, insbesondere den jungen Geflüchteten, die hier nach Deutschland kommen nicht die Ressourcen zur Integration in die Hand gibt, und das sind Bildung und Arbeit, kann man keineswegs erwarten dass sie aus sich heraus mündiger Teil einer Gesellschaft werden, deren Sprache sie nicht beherrschen und am deren System sie nicht beteiligt sind. Daher ist der Zugang zu Bildung, und zwar in vollem Maße, in meinen Augen unabdingbar. 

Nachgefragt: Welche Einschränkungen gibt es für Flüchtlinge, die sich weiterbilden möchten?

Lisa Walter, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e. V.:

Die größten Einschränkungen in Bezug auf den Zugang zu Schul- und Berufsausbildung gibt es für Asylsuchende aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Generell besteht in NRW Schulpflicht für Asylsuchende, sobald sie nicht mehr verpflichtet sind in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen bzw. einer Gemeinde zugewiesen wurden. Bei Kindern und Jugendlichen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kann die Verpflichtung in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen allerdings zeitlich unbegrenzt sein, sodass ihnen ein Zugang zu regulärer Schulbildung ggf. gänzlich verwehrt wird. Auch in Bezug auf betriebliche Berufsausbildung unterliegen insbesondere Geflüchtete aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten erheblichen Einschränkungen. Für Asylsuchende, die ihr Asylgesuch nach dem 31. August 2015 gestellt haben, gilt seit Oktober 2015 durch das Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes ein absolutes Arbeitsverbot. In diesem Rahmen wird ihnen auch die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung sowie eines Praktikums verwehrt. Für Asylsuchende, die diesem Arbeitsverbot nicht unterliegen, ist ein Zugang zu betrieblicher Berufsausbildung frühestens nach drei Monaten und spätestens nach Ablauf der Pflicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen möglich.

 

 

Sarah Beckhoff (CDU)Anja Butschkau (SPD)Prof. Dr. Oliver Kayser (FDP)Mustapha Essati (Grüne)Celine Ellenore Erlenhofer (Linke)

Sollte die Videoüberwachung an öffentlichen Orten ausgeweitet werden? 

Pauschal ja. Es muss im Einzelfall geprüft werden, wo eine Videoüberwachung sinnvoll ist, fest steht aber, dass es mehr werden muss. Diese kann nicht immer Verbrechen verhindern, aber bei der Aufklärung dieser dienen.

Wann möchten Sie das umsetzen?

Noch in diesem Jahr.

Was wäre der erste Schritt? 

Der erste Schritt wäre eine Bestandsaufnahme. Wo fühlen sich Menschen unsicher, wo werden häufiger Straftaten begangen?

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt? 

Neben der Videoüberwachung gibt es aber auch noch andere Mittel, an öffentlichen Plätzen für mehr Sicherheit zu sorgen. Beispielsweise durch mehr Licht. Generell setzten wir uns als CDU für mehr Polizei auf den Straßen ein. 

Sollte die Videoüberwachung an öffentlichen Orten ausgeweitet werden? 

Nein. Das ist sinnlos. Die Kameras müssen überwacht werden und dann muss ja auch noch die Polizei an den Ort kommen, wenn etwas passiert. Videoüberwachung verhindert keine Verbrechen.

Was wäre der erste Schritt? 

Wir werden direkt nach der Wahl die Zahl der Polizeianwärter erhöhen.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt? 

Wir wollen mehr Polizisten auf der Straßen, insbesondere Bezirksbeamte in den Stadtteilen, die ihr Viertel und die Menschen dort kennen. Dafür haben wir die Ausbildung bei der Polizei auf 2.000 Anwärter erhöht und werden diese Zahl nach der Wahl auf 2.300 steigern.

Sollte die Videoüberwachung an öffentlichen Orten ausgeweitet werden?

Videoüberwachung ist sicherlich ein Hilfsmittel, um Strafverfolgung aber auch Kriminalitätsvermeidung zu fördern. Die Grundeinstellung zu Videoüberwachung ist in der FDP eher kritisch. Wenn wir Videoüberwachung befürworten, dann soll es nicht dazu dienen, dass etwas aufgenommen wird, nur um der Polizei die Strafverfolgung leichter zu ermöglichen. Es muss dann auch ein Polizist vor der Kamera sitzen, der im Notfall Kolleginnen und Kollegen zur Hilfe schicken kann, eine kurze Reaktionszeit ist sehr wichtig. Ansonsten vertreten wir die Meinung, dass die Videoüberwachung in einem freien Land wenig zu suchen hat und wir uns eher dafür aussprechen in Gefährdungsbereichen die Polizei persönlich auftreten zu lassen. Polizisten und Sicherheitspersonal müssen Sicherheit gewährleisten, Videoaufnahmen können nur ein Hilfsmittel sein, nicht mehr.

Was ist für Sie der wichtigste Aspekt? 

Dass klar ist, wer bei der Videoüberwachung zuschaut. Und vor allem, dass jemand zuschaut, und reagieren kann. Außerdem sollten die Daten nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden, sodass keine Persönlichkeitsrechte berührt werden. Wir wollen nicht, dass mit zunehmender Technik wie beispielsweise Gesichtserkennung diese Daten verdachtsunabhängig gespeichert werden, und diese dann in eine Art von Vorratsdatenspeicherung geraten, von der wir nichts wissen. Das geht nicht.

Sollte die Videoüberwachung an öffentlichen Orten ausgeweitet werden?

Natürlich bin ich gegen anlasslose Videoüberwachung, wenn keine Polizeibeamten dahinter sind, die eingreifen können. In NRW gibt es Bodycams, die Polizisten tragen, und die natürlich auch Datenschutzprobleme mit sich bringen. Wir Grüne haben das unterstützt, denn die Bodycams dienen der Sicherheit der Polizeibeamten. Da gibt es auch sehr strenge Vorkehrungen was den Datenschutz angeht. Wir wollen da einen engen Rahmen setzen.

Was ist mit Videoüberwachung an Brennpunkten wie dem Brückstraßenviertel?

Das ist eine besondere Situation. Die Kriminalitätsrate ist dort sehr hoch, deshalb die Videoüberwachung. Da sind dann aber Beamte involviert, die das Geschehen eins zu eins live verfolgen. Das ist als Ausnahme in Ordnung, und sollte unter so besonderen Bedingungen möglich sein. Aber als Ausnahme und eingegrenzt, flächendeckend auf keinen Fall!

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt?

Dass nur in Bereichen mit Kriminalitätsschwerpunkten videoüberwacht wird, und mit Beamten im Hintergrund. Eine Kamera allein schützt nicht. Wir sollten insbesondere in NRW mehr Beamte einstellen, auch mit Migrationshintergrund, um Verständigungsproblemen vorzubeugen.

Sollte die Videoüberwachung an öffentlichen Orten ausgeweitet werden?

Definitiv nicht. Durch Videoüberwachung kann keineswegs Kriminalität verhindert oder ein Opfer gerettet werden. Sie dienen lediglich bedingt zur Aufklärung mancher Delikte, wobei auch dieser Effekt als umstritten gilt. Es ist selbstverständlich auch nötig die Polizei zu stärken, allerdings auch auf ideeller Ebene und durch Entlastungen und Umstrukturierungen im Polizeialltag, anstatt durch Aufrüstung.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt?

Die Politik endlich in eine menschenorientierte Richtung hin zu wandeln, damit die Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung sinkt.

Nachgefragt: Ist Videoüberwachung in Dortmund sinnvoll?

Kim Ben Freigang, Pressestelle Polizei Dortmund

Wo wird videoüberwacht?

Das kann man nicht pauschal sagen, das wird durch Paragraph 15 A des Polizeigesetzes reguliert. Die Polizei Dortmund überwacht nur das Brückstraßenviertel. Aber auch Private Sicherheitsunternehmen und die Bundespolizei überwachen.

Was genau bedeutet Überwachung?

Das ist ein Gesamtkonzept. Ein Beamter beobachtet live die Aufzeichnungen der Kameras. Weitere Polizisten sind vor Ort, um im Ernstfall einzugreifen.

Wie groß ist der Nutzen von Videoüberwachung für die Polizei?

Die Videoüberwachung hat uns schon oft geholfen. Sie wirkt natürlich auch gewissermaßen präventiv. Aber Kameras ersetzen kein Personal.

Wie sieht es mit Datenschutz aus?

Die Aufzeichnungen werden gespeichert, unterliegen aber sehr strengen Reglementierungen. Die Videoüberwachung dient ausschließlich dem Schutz der Bürger. Eine gesunde Skepsis sollte man aber an den Tag legen, und sich immer die Frage stellen, wer profitiert. Datenschutz ist ein sehr wichtiges Thema.

 

 

Sarah Beckhoff (CDU)Anja Butschkau (SPD)Prof. Dr. Oliver Kayser (FDP)Mustapha Essati (Grüne)Celine Ellenore Erlenhofer (Linke)

Sollte in der nächsten Legislaturperiode eine schnelle Energiewende im Vordergrund stehen? 

Die Entwicklung der Energiekosten wirkt sich stark auf die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes und der Wirtschaft aus. Versorgungssicherheit, Umweltschutz, Bezahlbarkeit und der Erhalt von Industriearbeitsplätzen müssen in Einklang mit der Energiewende gebracht werden. Deshalb lehne ich den überhasteten Ausstieg aus der konventionellen Energieerzeugung ab. Der Umstieg auf erneuerbare Energien und der Strukturwandel des Kraftwerkparks müssen vielmehr mit Hilfe marktwirtschaftlicher Anreize umgesetzt werden.

Wie und bis wann möchten Sie das umsetzen? 

Ausstiegsszenarien aus der konventionellen Energieversorgung orientiert an Jahreszahlen lehne ich ab.

Was wäre der erste Schritt? 

Ein Beispiel: Obwohl wir die jüngste Leitentscheidung der rot-grünen Landesregierung zum Braunkohletagebau Garzweiler II fachlich wie politisch für falsch halten, werden wir sie aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit nach einem Regierungswechsel nicht kippen. Die genehmigte Betriebsdauer bis zum Jahr 2045 stellen wir im Grundsatz nicht in Frage, die bis dahin abzubauende Fördermenge ist allerdings noch offen und abhängig von der weiteren Entwicklung der Erneuerbaren Energien sowie der Speichertechnologie.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt?

Energiewende: ja! Aber nicht überhastet und in Abstimmung mit der Wirtschaft, den Arbeitnehmern und den privaten Verbrauchern, die heute über die EEG-Umlage ohnehin schon die Hauptlast der Energiewende schultern.

Sollte in der nächsten Legislaturperiode eine schnelle Energiewende im Vordergrund stehen? 

Wir stehen zum Atom-Ausstieg und werden uns dafür einsetzen, dass bis 2025 der Strom zu 30 Prozent regenerativ erzeugt wird. Vor allem die Windenergie spielt für uns dabei eine wichtige Rolle. Bis 2022 werden wir fünf alte Braunkohleblöcke in eine Sicherheitsreserve überführen und anschließend abschalten. Damit reduzieren wir den CO2-Ausstoß um 13 Mio. Tonnen. Für uns stehen aber auch die Versorgungssicherheit und die Arbeitsplätze in der Energiebranche und der energieintensiven Industrie, z.B. der metallverarbeitenden Industrie im Vordergrund. Daher haben wir mit der Leitentscheidung zum Rheinischen Braunkohlerevier eine verlässliche Planungsgrundlage geschaffen.

Wie und bis wann möchten Sie das umsetzen? 

Bis 2022 bzw. 2025.

Was wäre der erste Schritt?

NRW hat bereits einen ausführlichen Klimaschutzplan beschlossen, der Klimaschutzziele und zahlreiche Maßnahmen definiert. Diesen Plan werden wir weiter umsetzen.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt? 

Um den CO2-Ausstoß zu reduzieren, wollen wir zudem die Elektromobilität, Radverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr fördern. Dafür planen wir z.B. den Bau des Rhein-Ruhr-Expresses, den Bau des Radschnellwegs Ruhr und den Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofs, um vielen Menschen den Umstieg vom Auto auf umweltschonendere Verkehrsmittel attraktiver zu machen.

Sollte in der nächsten Legislaturperiode eine schnelle Energiewende im Vordergrund stehen? 

Wir müssen langfristig zu einer CO2-neutralen Wirtschaft kommen. Aber das ist mit den heutigen Verfahren und Techniken nicht umsetzbar. Noch sind wir auf fossile Energieformen angewiesen. Diese Transformation muss im Übrigen neben der Ökologie auch ausreichend sozialverträglich umgesetzt werden.Ich würde mich dafür aussprechen solange wie nötig Braunkohletagebau zu erhalten und dadurch Arbeitsplätze zu sichern. Dennoch bin ich überzeugt, dass wir aber langfristig eine CO2-neutrale Wirtschaft schaffen, und dementsprechend auf alternative Energieträger ausweichen müssen, die dann in spätestens 20-30 Jahren die fossilen Energieträger vollständig ablösen werden.

Könnte NRW sich in absehbarer Zeit mit erneuerbaren Energien selbst versorgen? 

Da gibt es ein Problem: In NRW gibt es kein Potential für Windkrafträder. Wir haben wenige Möglichkeiten, den durch die hohe Industrie- und Bevölkerungsdichte entsprechend ausfallenden Energiebedarf mit erneuerbaren Energien zu decken. NRW kann hier nur als Abnehmer auftreten, das funktioniert in anderen Bundesländern besser.

Wie könnte sich NRW dann an einer schnellen Energiewende beteiligen? 

Unsere Industrie kann die Technik liefern. Wir haben Energieunternehmen, die das Know-How der Energieversorgung haben. Wir sollten beispielsweise im Bereich Elektromobilität und nachhaltigem, energieeffizientem Wirtschaften ansetzen. Wir sollten die Technik in der Stromversorgung stellen. Da kann NRW sehr viel leisten.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt? 

Die Sozialverträglichkeit der Energiewende, aber auch deren Rentabilität. Sie wird momentan daran gemessen, wie viel Energie eine Tonne Braunkohle in Energie umgerechnet bringt. Mann muss aber auch die Folgekosten jeder Technik bedenken. Ich bin ein Freund der nachhaltigen Wirtschaft in Lebenszyklen und Wirtschaftskreisläufen. Es ist unumgänglich, dass wir zu einer Art Kreislaufwirtschaftssystem kommen müssen. 

Sollte in der nächsten Legislaturperiode eine schnelle Energiewende im Vordergrund stehen?

Auf jeden Fall! NRW war ja auch das erste Bundesland, das sich für ein Fracking-Verbot ausgesprochen hat. Wir liegen aber leider weit hinter den Erwartungen. Das liegt an vielen Faktoren.

Wie könnte die Energiewende aussehen?

Wir wollen bis 2030 eine emissionslose Automobilindustrie schaffen. Ob das gelingt ist die Frage, NRW ist kein klassisches Autoland. Aber es gibt hier viele Zulieferer, an denen viele Arbeitsplätze hängen. Die dürfen nicht abgehängt werden, wenn Verbrennungsmotoren in einiger Zeit keine Rolle mehr spielen. Kleine Firmen und Arbeitsplätze dürfen nicht darunter leiden. Wir dürfen den Wechsel nicht verschlafen, sonst kostet das Jobs.

Was wäre ein erster Schritt?

Die Energiewende vor Ort fühlbar zu machen, und den Menschen näher zu bringen. Das geht beispielsweise durch gezielte Einzelprojekte an Schulen, da gibt es auch jetzt schon viele Energieprojekte, in die die Schüler aktiv eingebunden werden und beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage betreuen. So kann man die Energiewende mit kleinen Schritten zum Erfolg bringen.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt?

Das wir eine Vision brauchen, wohin die Energiepolitik in NRW führt. Wir brauchen einen klaren, ambitionierten Zeitplan denn wir kommen nicht darum herum, uns anhand fester Zahlen Gedanken zu machen, und mit aktiven Forderungen Zeichen zu setzen, wie der nach emissionlosen Autos und dem Braunkohleausstieg ab 2030. Das sind alles ambitionierte Ziele, die NRW braucht, um das Thema Energiewende anzugehen.

Sollte in der nächsten Legislaturperiode eine schnelle Energiewende im Vordergrund stehen? 

Ja, da NRW als flächenmäßig großes Bundesland mir großem Industrieflügel auch eine dementsprechend hohe Verantwortung trägt.

Wie und bis wann möchten Sie das umsetzen?

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Emissionen durch Energie bis 2040 auf Null zu reduzieren. Es steht dabei im Vordergrund erneuerbare Energieprojekte zu fördern und auch auf kommunalen Gebäuden Photovoltaikanlagen zu installieren.

Was wäre der erste Schritt? 

Sofort mehr vom Land betriebene Messstationen zur Feststellung von Emissionen und Luftverschmutzung, um Anhaltspunkte für weiteres Vorgehen zu schaffen.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt? 

Unser Land muss endlich die Verantwortung annehmen seinen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutz-Grenze von 1.5°C  zu leisten. NRW ist mit E.ON und dem RWE ein deutscher Knotenpunkt für Energie, der dementsprechend viel bewirken kann. Dafür müssen aber unter anderem auch endlich die öffentlichen Gebäude zu diesem Zweck genutzt und umstrukturiert werden; Wärmepumpen müssen installiert und freie Flächen zur Gewinnung erneuerbarer Energien genutzt werden.

Nachgefragt: Wie werden erneuerbare Energien derzeit in NRW genutzt?

NRW Umweltministerium:

Wie setzt sich die Stromversorgung in NRW zusammen? Zu wie viel Prozent werden erneuerbare Energien genutzt?

Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der tatsächlich in NRW verbrauchten Strommenge beträgt mittlerweile 16 Prozent und ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Insgesamt wird fast die Hälfte des Stroms in NRW aus Braunkohle erzeugt, fast 30 Prozent aus Steinkohle. Weitere Stromanteile werden aus Erdgas, Mineralöl, Grubengas oder Pumpspeicherwasser erzeugt.

Welche erneuerbaren Energien lassen sich in NRW am besten Nutzen?

Die Windenergie ist mit einem Anteil von aktuell 42 Prozent an der erneuerbaren Stromerzeugung der wichtigste erneuerbare Energieträger in Nordrhein-Westfalen. Etwa 30 Prozent des erneuerbaren Stroms wird aus Biomasse erzeugt, etwa 20 Prozent stammen aus der Photovoltaik. Die restlichen Anteile stammen aus anderen Quellen wie Wasserkraft oder Grubengas.

Könnten im Fall einer blitzartigen Energiewende genau so viele Arbeitsplätze geschaffen werden, wie verloren gingen?

Die Energiewende ist ein sehr komplexer Prozess zu dem die Umstellung auf erneuerbare Stromerzeugung ebenso gehört, wie auf erneuerbare Wärmeerzeugung und erneuerbare Mobilität. Es kommen modernste Technologien zum Einsatz die zum Teil in NRW entwickelt werden und hier auch Arbeitsplätze schaffen. Die gesamte Umweltwirtschaft in NRW stellt zur Zeit bereits fast 350.000 Arbeitsplätze. Die Energiewende ist unter dem Strich ein Jobmotor, der mehr Arbeitsplätze schafft, als bei der fossilen Energiegewinnung und -erzeugung wegfallen.

Könnte NRW sich komplett selbst mit erneuerbaren Energien versorgen? Wenn ja, bis wann ?

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass bis 2025 der Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung in NRW auf 30 Prozent anwachsen soll. Langfristig ist eine vollständige Versorgung mit erneuerbaren Energien wohl zu erreichen, damit muss jedoch auch eine Umstellung der gesamten Infrastruktur auf die dezentrale Einspeisung der Erneuerbaren und die Nutzung modernster digitaler Steuerungsinstrumente einhergehen. Außerdem ist ein starker Ausbau der Speicherkapazitäten notwendig, die die Schwankungen ausgleichen, wenn der Wind nicht weht oder sie Sonne nicht scheint. Dies erfordert eine große gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung.

 

 

Sarah Beckhoff (CDU)Anja Butschkau (SPD)Prof. Dr. Oliver Kayser (FDP)Mustapha Essati (Grüne)Celine Ellenore Erlenhofer (Linke)

Sollten alle Schüler bis zur zehnten Klasse gemeinsam in Gesamtschulen unterrichtet werden? 

Nein. Ich setze mich für den Erhalt des gegliederten Schulsystems ein. Zu einer individuellen Förderung gehören auch Förderschulen. Eltern und Schüler brauchen die Wahlfreiheit, sie wissen selber am besten, ob das Kind auf einer Regel- oder Förderschule besser aufgehoben ist. Leider ist diese momentan nicht gewährleistet, deshalb will die CDU ab sofort ein Moratorium für den Erhalt von Förderschulen. Außerdem muss in den Regelschulen mehr sonderpädagogisches Personal vorhanden sein und die Infrastruktur behindertengerecht werden.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt? 

Jedes Kind besitzt unterschiedliche Begabungen und Schwächen, jedes hat ein anderes Lerntempo. Das ist gut so. Dem werden wir gerecht durch ein gegliedertes Schulsystem, in dem jeder individuell gefördert und gefordert wird.

Sollten alle Schüler bis zur zehnten Klasse gemeinsam in Gesamtschulen unterrichtet werden? 

Generell ist die SPD für eine Gemeinschaftsschule bis zur zehnten Klasse. Allerdings haben wir uns 2011 mit SPD, Grünen und CDU im Landtag auf einen Schulfrieden geeinigt, der die Einführung der Sekundarschule und den Erhalt des Gymnasiums vorsieht. Dieser Kompromiss war für die weitere Entwicklung des Schulsystems von besonderer Bedeutung. Da uns Verlässlichkeit viel bedeutet, halten wir uns an diesen Schulfrieden.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt? 

Wichtiger als jede Strukturdebatte ist die Verbesserung der Unterrichtsqualität. Daher haben wir mehr Lehrer eingestellt und werden den Kommunen helfen, die Schulen zu sanieren. Dafür stellen wir bis 2020 zwei Milliarden Euro zur Verfügung. 

Sollten alle Schüler bis zur zehnten Klasse gemeinsam in Gesamtschulen unterrichtet werden? 

Man sollte keine Vorgaben machen. Wir möchten ein Schulfreiheitsgesetz, das die Denkblockaden aufhebt, die die Schulpolitik der letzten Jahre geprägt haben. Man sollte jeder Schule die Möglichkeit geben, Entscheidungen selbst zu treffen. Ich bin überzeugt, dass die Schulen viel besser auf die individuellen Interessen der Schülerinnen und Schüler eingehen können. Die Entscheidungsfreiheit fördert nicht die Konkurrenz sondern vielmehr die Vielfalt der Schulen und bietet den Schülern einen guten Schulabschluss je nach ihren Neigungen.

Was wäre ein erster Schritt? 

Ein Schulfreiheitsgesetz auf den Weg zu bringen, sich als Regierung zurückzunehmen und die Mittel für Lehrerinnen und Lehrer, unterstützende Sozialarbeiter und Ausstattung der Schulen bereitzustellen. Dieses Konzept sollte dann an die Schulen weitergegeben werden, die Ministerialbürokratie sollte weniger entscheiden, was Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrer vor Ort besser können.

Bis wann könnte man das umsetzen? 

Das dauert eine ganze Legislaturperiode. Das passiert nicht in einem Jahr, solche Prozesse müssen begleitet werden. Aber es ist finanzierbar. Ich erwarte keine Diskussion, die die Finanzierung der erläuterten Umstrukturierung grundsätzlich in Frage stellen kann.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt? 

Eine gute Förderung und ein freier und gerichteter Entscheidungsprozess der Schüler. Durch Schulen mit Schwerpunkt kann man sich schon bei der Wahl des Gymnasiums in eine bestimmte Richtung orientieren, was die Entscheidungsfindung bei der Hochschulwahl erleichtern würde. So könnten beispielsweise auch Abbruchsquoten an den Universitäten reduziert werden, weil Schüler mit ihrer Neigung wissen, was sie studieren möchten.

Sollten alle Schüler bis zur zehnten Klasse gemeinsam in Gesamtschulen unterrichtet werden?

An sich bin ich dafür. Aber die Schulpolitik ist so oft umgekrempelt worden, dass es sich schwierig gestalten wird, das umzusetzen. Natürlich sind wir für gemeinsames Lernen der Kinder und für die Förderung der lokalen Schulentwicklung, wir brauchen eine bedarfsorientierte Schulentwicklung vor Ort. Es muss etwas dafür getan werden, dass beispielsweise in Problembezirken mit hohem Migrantenanteil kleine Klassen und gute Lehrer die Kinder fördern und ihnen den Einstieg ins Berufsleben erleichtern.

Bis wann ließe sich das Konzept Gesamtschule Landesweit umsetzen?

Das liegt weit in der Ferne, das Drei-Säulen-Schulsystem ist fest verankert. Trotzdem ist das natürlich eine gute Sache, für die wir einstehen.

Sollten alle Schüler bis zur zehnten Klasse gemeinsam in Gesamtschulen unterrichtet werden?

Ja, da man so sowohl die Entwicklung der Kinder fördern als auch ihren freien Willen bezüglich Ihres Schulabschlusses gewährleisten könnte. Die Einteilung der Kinder auf die einzelnen Schulferien ist in ihrem aktuellen jungen Alter oft ungenau und wenig aussagekräftig. Oft wird diese Entscheidung durch das Elternhaus getragen, wodurch die Chancengerechtigkeit bereits an diesem Lebenszeitpunkt verfälscht wird. Um dem entgegenzuwirken ist das gemeinsame Lernen bis zum Jugendalter eine geeignete Methode.

Wie und bis wann möchten Sie das umsetzen? 

Die Umsetzung ist noch nicht genau geregelt, sodass wir vorerst mit dem vorhandenen System arbeiten und uns für eine Besserung in dessen Rahmen einsetzen.

Was wäre der erste Schritt? 

Aktuell müssen wir Schritte zur sofortigen Besserung des Schulalltags anstreben. Dazu gehört neben einer Erhöhung der Lehrstellen um fünf Prozent, einem umfassenden Sanierungsprogramm und einer Verkleinerung der Klassen auf 20 Schüler auch eine feste Verankerung der Schulsozialarbeit im Gesetz.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt?

Dass die Schüler endlich wieder im Fokus der Bildungspolitik stehen. Es geht darum mehr zu investieren und vor allem besser zu investieren, um nachhaltig bessere Qualität der Schulen und des Unterrichts zu erreichen.

Nachgefragt: Was ist das Konzept Gesamtschule?

NRW Schulministerium:

Die Gesamtschule soll dem gemeinsamen Lernen dienen. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzeptes sind Gesamtschulen fast immer Ganztagsschulen. An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden.

Laut dem NRW-Schulministerium gibt es in NRW insgesamt 327 öffentliche und private Gesamtschulen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeige, dass die Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens gut angenommen würden.

 

 

Sarah Beckhoff (CDU)Anja Butschkau (SPD)Prof. Dr. Oliver Kayser (FDP)Mustapha Essati (Grüne)Celine Ellenore Erlenhofer (Linke)

Sollte für Pflichtpraktika der Mindestlohn gezahlt werden?

Nein. Der Mindestlohn für Pflichtpraktika stellt eine weitere Hürde für Unternehmen dar, Studenten im Rahmen ihres Pflichtpraktikums anzustellen.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt?

In der Abwägung zwischen gerechter Entlohnung für Pflichtpraktikanten und einer sichereren Chance auf einen Platz für ein vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums komme ich zu diesem Ergebnis.

Sollte für Pflichtpraktika der Mindestlohn gezahlt werden?

Nein. Pflichtpraktika sind Bestandteil des Studiums und werden dementsprechend mit Credit Points belegt. Wir haben uns aber dafür eingesetzt, dass freiwillige Praktika, die nicht Teil des Studiums sind, entlohnt werden.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt? 

Wir haben durchgesetzt, dass junge Menschen nach ihrem Studium in Praktika vom Mindestlohn profitieren. Es ist Schluss mit der Generation Praktikum, die zum Berufseinstieg unentgeltlich von der Wirtschaft ausgenutzt wurde.

Sollte für Pflichtpraktika der Mindestlohn gezahlt werden? 

Bei Praktika, die eine Gleichstellung zu Arbeitnehmern hervorruft, würde ich einen Mindestlohn befürworten. Praktika, die hingegen einem Erkenntnisgewinn dienen, sollte man nicht bezahlen, da das ja gewissermaßen eine freiwillige Leistung ist. Ansonsten würde ich mich der Forderung nach einem Mindestlohn für Pflichtpraktika anschließen.

Warum sollten Praktika, die dem Erkenntnisgewinn dienen, nicht entlohnt werden? 

Die Bezahlung würde nicht den Anforderungen entsprechen, die wir als Arbeitnehmertätigkeit sehen. Zudem würde sie nicht dem Umstand entsprechen, dass es sich um einen Lehrauftrag seitens des Arbeitgebers handelt. Das ist einfach ein anderer Hintergrund, bei solchen Praktika steht das Lernen bzw. Ausbilden im Vordergrund.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt? 

Die Möglichkeit zu haben, Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Die Transformation von erlerntem, theoretischem und gelebtem Erfahrungswissen. Dass man eine Art Feedback hat, ob das Gelernte mit den persönlichen Vorstellungen übereinstimmt, ob man diesen gewählten Beruf tatsächlich ein Leben lang machen möchte.

Sollte für Pflichtpraktika der Mindestlohn gezahlt werden?

Für Praktika sollte der Mindestlohn gezahlt werden. Es kann nicht sein, dass Praktikanten Tätigkeiten gewöhnlicher Mitarbeiter übernehmen und dafür kein Geld bekommen. Bei Ausschreibungen, die Erfahrung und selbstständiges Arbeiten voraussetzen, sollte unbedingt der Mindestlohn gezahlt werden. Bei Pflichtpraktika an Universitäten muss man aber eine Ausnahme machen. Hier ist es Aufgabe der Unternehmen, den Praktikanten etwas beizubringen. Es geht darum, Erfahrung zu sammeln. Hier würde ein Mindestlohn dazu führen, dass weniger Praktika angeboten werden. Das kann nicht Sinn der Sache sein.

Sollte für Pflichtpraktika der Mindestlohn gezahlt werden? 

Die Arbeit im Rahmen von Pflichtpraktika soll angemessenerweise mit dem Mindestlohn vergütet werden.

Wie und bis wann möchten Sie das umsetzen?

Durch eine geltende Rechtsnorm, die die Regelung festsetzt, damit die Studenten keine finanziellen Nachteile mehr erhalten und die geleistete Arbeit angemessen vergütet wird. Dies sollte so schnell wie möglich durchgesetzt werden.

Was wäre der erste Schritt?

Ein Antrag im Landtag mit Unterstützung studentischer Vereinigungen und Gewerkschaftsgruppen.

Was ist für Sie persönlich der wichtigste Aspekt? 

Dass den Studenten auch im Rahmen der Pflichtpraktika nicht die Möglichkeit genommen wird, ihr Studium und ihren Unterhaltung zu finanzieren, da viele die Semesterferien dafür nutzen würden, wenn sie keine Praktika zu absolvieren hätten. Da viele Studenten mit den BAföG-Sätzen oder dem Unterhalt der Eltern dank unverhältnismäßiger Berechnungen nicht auskommen, brauchen sie dieses zweite Standbein und sollten auch im Praktikum nicht darum gebracht werden.

Mehr Informationen zur Landtagswahl NRW gibt’s im ausführlichen LTW-Special: 
http://multimedia-ij.fb15.tu-dortmund.de/wordpress/landtagswahl-2017/#/chapter/1/page/1

Beitragsbild: flickr.com/Awaya Legends, lizensiert nach der Creative Commons Lizenz
Fotos: flickr.com, lizensiert nach der Creative Commons Lizenz, bearbeitet durch Pflichtlektüre

 

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