Der Mensch und seine Rechte

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ – Mit dieser Feststellung beginnt Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, verabschiedet am 10. Dezember 1948 von der UN- Generalversammlung in Paris. Seit 1950 ist er ein offizieller Gedenktag an Menschenrechtsverletzungen. Was macht es eigentlich so schwierig, Verstöße zu sanktionieren?

Vor 62 Jahren haben die UN-Mitgliedsstaaten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Sie umfasst 30 Artikel, in denen die Rechte eines jeden Menschen festgelegt sind: Auf Gleichheit, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Zunächst hatte die Resolution jedoch nur empfehlenden Charakter. Verbindliches Völkerrecht wurden Menschenrechte erst 1966, durch den Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

Ob Pressefreiheit oder Zwangsehe, beides ist ein Menschenrecht. Foto: Altmann

Ob Pressefreiheit ist ein wichtiges Menschenrecht. Foto: Altmann/pixelio.de

Außerdem gibt es auf jedem Kontinent eigenständige Menschenrechtsabkommen. In Europa ist das die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte. Sie zu unterzeichnen ist Voraussetzung für einen EU-Beitritt. Weltweit haben sich 159 der 191 UN-Mitgliedstaaten für die Menschenrechts-Charta ausgesprochen.

Umsetzung primär auf nationaler Ebene

Aus juristischer Sicht haben Menschenrechte also längst internationale Gültigkeit. Ihre Umsetzung erfolgt zunächst individuell:
„In jedem Staat gibt es Instanzen, die sich mit der Durchsetzung der Menschenrechte auf nationaler Ebene befassen“, sagt Professorin Dr. Dr. Angelika Nußberger, Direktorin des Instituts für Ostrecht an der Uni Köln auf Nachfrage der pflichtlektüre.
Dennoch spricht die Menschenrechtsorganisation Amnesty International in ihrem Jahresbericht 2009 von Rechtsverletzungen in 159 Ländern. Allein 111 davon betreffen Folter. In 96 Staaten sei nach wie vor die Meinungsfreiheit eingeschränkt.

Die Gründe liegen laut Nußberger auf der Hand. Zwar gebe es mittlerweile selbst in Regionen wie dem autonomen Tschetschenien (in Russland) Gerichte. Fälle wie der des Mordes an der russischen Reporterin Anna Politkowskaja würden auch stets national verhandelt. „Bis in einem solchen Fall ein Urteil gesprochen wird, vergehen aber meist mehrere Jahre“, so die Juristin.
Dazu kommt, dass insbesondere China und einige Staaten der arabischen Halbinsel geltenden Menschenrechtsabkommen skeptisch gegenüberstehen.
Das liegt zum Einen an politischen Meinungsverschiedenheiten. Zum Anderen an der – aus Sicht der UN – fehlenden Gleichberechtigung der Frau in der islamischen Kultur.

Auch Staaten können auf Menschenrechtsverletzung klagen

Bei mangelnder nationaler Unterstützung kann ein Bürger seine Menschenrechte natürlich vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag einklagen. Als Europäer steht zudem der Weg nach Straßburg offen, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Menschenrechte sind zumindest in Europa meist schon in die jeweilige Landesverfassung integriert. Foto: Grabscheidt

Menschenrechte sind zumindest in Europa meist schon in die jeweilige Landesverfassung integriert. Foto: Grabscheidt/pixelio.de

Obendrein können auch Regierungen Anklage gegen andere Länder erheben, sagt Nußberger, die im kommenden Jahr dem Ruf als Richterin an den EGMR folgen wird. Und ergänzt: „Das passiert aber nicht sehr oft“
Dementsprechend ist man laut der Bundeszentrale für politische Bildung international übereingekommen, dass zu der individuellen Freiheit des Menschen auch die Freiheit des Volkes zählt. Menschenrechte und deren Wahrung zählten zum Kern des Selbstbestimmungsrechts. Zwar müsse die internationale Gemeinschaft helfend eingreifen, notfalls auch mit Waffengewalt. „Aber eben nur punktuell“, heißt es auf der Website.

Um zu wenig Arbeit in Ihrem neuen Job muss Angelika Nußberger sich dennoch nicht sorgen. Aufgaben haben Sie und ihre 46 Kollegen (ein Abgesandter pro Mitgliedsstaat) ohnehin genug: „Wenn ich hier in Köln die Lichter ausmache, warten in Straßburg über 100000 unbearbeitete Fälle auf uns.“

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