EU-Parlament stimmt über Panoramafreiheit ab

Das EU-Parlament entscheidet darüber, ob in Zukunft Fotografien von Sehenswürdigkeiten – ohne Entgeld – erlaubt sind. Vor der Entscheidung am Donnerstag, 9. Juli, kam es zu einer öffentlichen Diskussion. Entschieden wird über eine europaweite Vereinheitlichung des geltenden Panoramafreiheit Gesetzes. 

Die EU-Abgeordnete Julia Reda von der Piratenpartei machte den Vorschlag die Panoramafreiheitsgesetze in der EU zu vereinheitlichen. Dieser Vorschlag wurde in der öffentlichen Debatte oft missverstanden und als Fotoverbot vor Sehenswürdigkeiten interpretiert. In Deutschland, Österreich oder Großbritannien herrscht beispielsweise bisher eine sogenannte Panoramafreiheit. Das bedeutet, dass Bauwerke fotografiert, diese Fotos in sozialen Netzwerken geteilt und auch kommerziell verwendet werden dürfen. Andere Regelungen gibt es aber in Italien, Belgien und Frankreich. Kommerzielle Fotos vom Eiffelturm bei Nacht erfordern eine Genehmigung und müssen gegebenenfalls bezahlt werden. 

Abgestimmt wird über die Vereinheitlichung der Gesetze. Sollte diese beschlossen werden ist aber noch unklar, welches nationale Recht als Vorbild dienen wird, also ob es strenger oder weniger streng wird. Dietmar Köster (SPD) baut auf das deutsche, weniger strenge Gesetz: „Ich bin zuversichtlich, dass es dafür im Parlament eine Mehrheit geben wird. Also die deutsche Panoramafreiheit Bestand haben wird“. Um sicher zu gehen sollten sich Touristen merken, dass eine private Nutzung von Urlaubsfotos europaweit rechtlich unbedenklich ist. 

 

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