„Viel Leistung für wenig Geld“
Über solche Dinge macht Jonas Pantzer sich Gedanken. Der 21-jährige Physik-Student hat eine Stelle als studentische Hilfskraft und zahlt 3,9 Prozent seiner knapp 200 Euro im Monat in die Rentenversicherung ein. Das sind auf das Jahr hochgerechnet immerhin 93,60 Euro im Jahr – fast ein halber Monatslohn.
„Man muss heute sehr viel vorsorgen“, sagt er. „Es kommen zu wenige Junge nach und es gibt immer mehr Rentner.“ Für Pantzer ist der große Vorteil des Aufstockens, dass man als Geringverdiener relativ viel Leistung für wenig Geld erhält.
„Aus Beiträgen entsteht Leistung.“
Als Raßmann Rentenrecht studierte und nebenher jobbte, hat er ebenfalls in die Rentenversicherung eingezahlt. Er riete das auch heute seinen Kindern. Aus einem einfachen Grund: „Die Zeiten, in denen ich aufstocke, habe ich mitgenommen. Aus den Beiträgen entsteht eine Leistung“, sagt Raßmann. „Letztendlich hat man mehr Vor- als Nachteile.“
Der große Vorteil ist für Raßmann: Die ersten drei Jahre des Aufstockens bis zum 25. Lebensjahr gelten als Lehrzeit. Die Lehrzeit wird besonders bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente bewertet und gewährt damit einen höheren Schutz. Der Erwerbsminderungsschutz kann schon mit dem ersten Pflichtbeitrag entstehen und kann bis zu 950 Euro im Monat betragen.
Falls ein Student, der nebenbei kellnert, stolpert und so unglücklich fällt, dass er fortan arbeitsunfähig ist, so hat er zumindest einen Anspruch bis zu 950 Euro monatlich. „Und das durch die erste Zahlung.“
Als Lehrzeit gelten die ersten drei Jahre nur, wenn man unter 25 ist. Sollte der 24-Jährige also erst im nächsten Jahr beginnen, aufzustocken, hätte er einen weitaus geringeren Mindestversorgungsanspruch.
Zudem hat man durch das Aufstocken die Möglichkeit, zu riestern. „Das kostet zwar noch einmal fünf Euro extra im Monat, aber zumindest räumt einem der Gesetzgeber die Möglichkeit ein, Kapital für das Alter aufzubauen.“
Riestern:
Ein Riester-Vertrag ist ein privater Altersrentenvertrag bei einer Bank, einer Versicherung oder einem anderen unabhängigen Anbieter. Minijobber, die aufstocken, sind unmittelbar förderberechtigt. Ein jährlicher Eigenbetrag von 60 Euro in einen Riester-Vertrag genügt schon, um die vollen staatlichen Zulagen zu bekommen: Die Zulagen liegen derzeit bei 154 Euro. Mit 63 (oder einem anderem im Riestervertrag vereinbarten Alter) bekommt man 214 Euro pro Jahr für jedes Jahr, das man eingezahlt hat – zusätzlich zur normalen Rente. Wer also zehn Jahre geriestert hat, kriegt später 2140 Euro pro Jahr.
17,55 Euro pro Monat
Die Vorteile haben allerdings ihren Preis: Bei einem Verdienst von 450 Euro monatlich muss man immerhin 17,55 Euro in die Rentenversicherung einzahlen. Auf das Jahr summiert sind das 210,60 Euro. Da Arbeitsunfähigkeit während des Studiums die Ausnahme darstellt, ist es nicht sinnvoller, das Geld zu sparen?
Aus finanzieller Sicht lohnt sich das Aufstocken jedenfalls kaum: Wer ein Jahr den vollen Rentenversicherungsbeitrag geleistet hat, hat einen Rentenanspruch von 4,45 Euro pro Monat. Nach 6 Jahren – also 12 Semestern, der Regelstudienzeit – wären das 26,70 Euro im Monat.
Ein Student, der seinen Master macht, verdient laut Lohnspiegel zwischen 4000 und 5000 Euro im Monat. Da fallen die 26,70 Euro Rentenanspruch aus der Studienzeit kaum ins Gewicht. 17,55 Euro weniger im Monat aber bemerkt man während der Studienzeit.
Einzahlungen wieder auszahlen lassen
Wer die Zahlungen aus der Rentenversicherung nicht benötigt, kann sich seine Einzahlungen zu hundert Prozent wieder auszahlen lassen. Verloren ist das Geld also auf keinen Fall.
Raßmann hat davon Gebrauch gemacht, als er verbeamtet wurde und somit eine Pension erhalten wird. Darüber ärgert er sich heute noch. „Hätte ich das nicht gemacht, hätte ich im Alter noch einmal eine kleine Zusatzrente. Geschadet hätte das nicht.“
Letztendlich sei die Entscheidung, ob man aufstocke oder nicht, individuell zu treffen, sagt Raßmann. Er empfiehlt deswegen ein kostenloses Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung, bevor man sich befreien lässt. Denn lässt der Minijobber sich befreien, kann er erst wieder einzahlen, wenn er ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnt.
Weiterführende Links:
pflichtlektüre: Wolfram Richter, Inhaber des Lehrstuhls für VWL, im Gespräch mit Pflichtlektüre online über die neuen 450-Euro-Jobs
web: Was sich für Minijobber im Jahr 2013 ändert