Ministerium genehmigt NC für Bildungswissenschaften

Es ist so weit: Der fachübergreifende Numerus Clausus für die Bildungswissenschaften ist beschlossene Sache. Das Wissenschaftsministerium hat den entsprechenden Antrag der TU Dortmund durchgewinkt. Wer ein Lehramtsstudium an der TU absolvieren will, muss ab dem Wintersemester 2013/14 mit einer Zulassungsbeschränkung rechnen. Die Uni sieht in der Reform eine Vereinfachung des Verfahrens, der Asta einige Probleme.

Die TU will mit universellem NC überfüllten Hörsälen vorbeugen, doch es gibt Kritik vom Asta. Foto: Adriane Palka

Die TU will mit universellem NC überfüllten Hörsälen vorbeugen, doch es gibt Kritik vom Asta. Archivfoto: Adriane Palka

Wer bis dato Deutschlehrer werden wollte, schrieb sich für das Fach Germanistik ein, sofern seine Abiturnote dafür ausreichte. Zusätzlich musste er das Fach Bildungswissenschaften absolvieren, was für alle Lehramtsstudenten verpflichtend ist. Für angehende Mathe-, Geschichts- oder Englischlehrer galt das gleiche. Für zulassungsbeschränkte Fächer musste man sich jeweils einzeln bewerben. Das konnte zu Komplikationen führen: Man bekommt zum Beispiel einen Platz für Mathematik, aber keinen für Englisch.

Ab dem Wintersemester 2013/14 muss man sich lediglich für das Fach Bildungswissenschaften für die jeweilige Schulform bewerben, wie Gymnasium oder Hauptschule. Nur noch hier ist ein Numerus Clausus zu überwinden. Die Unterrichtsfächer, die man studieren möchte, sind zwar frei wählbar (ausgenommen sind Deutsch, Sozialwissenschaften und Psychologie). Voraussetzung ist aber, dass man den NC der Bildungswissenschaften überwindet. Dieser setzt sich dann aus den Abiturnoten aller Lehramts-Bewerber zusammen, aufgeteilt auf die Schulformen.

Planungssicherheit fehlt, bemängelt der Asta

Hier sieht der Asta-Referent für Hochschulpolitik Johannes Blömeke das zentrale Problem: Für die einzelnen Fächer fehle aufgrund der Reform Planungssicherheit. Naturwissenschaftliche Fächer zum Beispiel, die bis dato keinen NC benötigten, weil ohnehin nicht alle Plätze belegt wurden, würden dadurch indirekt mit einem NC versehen. „Es ist schwer zu argumentieren, dass Fächer, die man ohne NC schon nicht voll bekommt, mit NC voller werden“, sagt Blömeke. Hierdurch würden vorhandene Kapazitäten verschwendet. Das könne im Extremfall dazu führen, dass die Fächer so wenig Anklang finden, „dass sie wirtschaftlich nicht mehr haltbar sind und aussterben“.

Ist es also wirklich sinnvoll einen NC für nahezu alle Lehramtsfächer einzuführen? Diese Frage führte zu einem Streit zwischen der Asta und der Universität, wie die Pflichtlektüre Anfang März berichtet hat (siehe Kasten).

Mit Reform zum Wunschfach, verspricht die TU

Laut der TU werde es durch die Reform vielen Bewerbern leichter fallen, ein Lehramtsstudium mit ihrem Wunschfach zu beginnen. In der Stellungnahme der TU heißt es dazu: „Das Bewerbungsverfahren wird sich sogar sehr stark vereinfachen, da in der Regel für eine Schulform nur eine Bewerbung ausreicht und dann auch nur dieser eine Numerus Clausus (NC) zu überwinden ist.“ Das sieht Blömeke anders: „Das Einschreibungsverfahren ist immer noch nicht gänzlich einheitlich“, sagt er in Bezug auf Fächer wie Deutsch oder Psychologie, die mit einem gesonderten NC belegt sind.

Der Asta befürchtet nun, dass gerade im Jahr des doppelten Abiturjahrgangs durch die Reform weniger Studienplätze zur Verfügung stünden. Die TU widerspricht dem: „In den vergangenen Jahren wurden laufend neue Studienplätze im Bereich der Lehrerbildung aufgebaut, und dies passiert erst recht im kommenden Wintersemester für den doppelten Abiturjahrgang.“

Wie viele Plätze es wirklich geben wird, ermittelt die TU noch.

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