Böhmermann-Gedicht bleibt in Teilen verboten

Der TV-Satiriker Jan Böhmermann darf Passagen seines Schmähgedichts gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan stellenweise nicht weiter verbreiten. Das entschied das Landgericht Hamburg am Freitagmorgen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

Der türkische Präsident will hingegen ein Komplettverbot des Gedichts erzwingen. Schon im April hatten das Gericht die Verbreitung einzelner Teile untersagt. Dagegen hatte sich Böhmermann gewehrt. 

Nicht wiederholen darf der Moderator Stellen mit sexuellem Bezug und sonstigen Schmähungen, erklären die Richter. Harmlose Zeilen seien weiterhin erlaubt. So etwa die erste Zeile: „Sackdoof, feige und verklemmt / Ist Erdogan der Präsident.“

Nun ist davon auszugehen, dass der Fall vor das Bundesverfassungsgericht geht – die höchste juristische Instanz in Deutschland. Es könnte das wichtigste Medienurteil der vergangenen Jahre werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert