Alte Versichertenkarte ist seit Jahreswechsel ungültig

Seit dem 1. Januar 2014 ist nur noch die elektronische Gesundheitskarte mit Foto gültig. Laut dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) haben aber rund fünf Prozent aller gesetzlich Versicherten noch nicht die neue Karte. Doch auch ohne die neue elektronische Versichertenkarte bleiben die Versicherten leistungsberechtigt. Bis Ende September 2014 wurde eine Übergangsregelung vereinbart.

Gut 95 Prozent der gesetzlich Versicherten haben laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) inzwischen die neue Gesundheitskarte. Die Karten der restlichen fünf Prozent sind jedoch ungültig. Doch es gibt Entwarnung: Der Versicherungsschutz bleibt bestehen. Die alte Karte kann immer noch als Versicherungsnachweis vorgelegt werden. Der GKV einigte sich mit der Kassenärztlichen Berufsvereinigung darauf, dass Ärzte vorübergehend noch die alte Karte akzeptieren. Die technische Umstellung erfolge laut GKV bis Ende September 2013, so lange könne noch mit der alten Karte abgerechnet werden. Ob der Arzt dem jedoch in jedem Einzelfall nachkommt, ist unklar. Spätestens ab Oktober wird es problematisch, wenn immer noch nicht die elektronische Gesundheitskarte vorgelegt werden kann. 

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