Was sich 2015 ändert

Zapfhähne

8,50 Euro Stundenlohn für Studierende und Praktikanten, bezahlbare Mieten und ein QR-Code auf dem Autokennzeichen – 2015 wird alles besser. Alles? Pflichtlektüre hat zusammengefasst, auf welche Änderungen ihr euch im kommenden Jahr einstellen müsst. Von neuen Datenschutzbestimmungen bei Facebook bis hin zu Veränderungen im Meldegesetz: Diese zehn Neuregelungen solltet ihr zu Jahresbeginn kennen. 

1.  Eichgesetz

Endlich sind die Zeiten vorüber, in denen sich die Kölner über ihr schales Bier ärgern müssen. Nein, Kölsch wird nicht verboten. Die passenden 0,2-Liter-Gläser bekommen allerdings ab Jahresbeginn Konkurrenz. Grund ist eine Änderung im Mess- und Eichgesetz. Zugelassen sind bald auch 0,15-Liter-Gläser – und die sind eben schneller leer. Und auch diejenigen, die meist der große Durst plagt, dürfen sich freuen: Neben 0,3-Liter-Gläsern dürfen Wirte bald auch Bier in 0,33-Liter-Gläsern ausschenken. Mal abwarten, wie sich der überaus satte Zuschlag von zehn Prozent Bier auf den Preis auswirkt. 

2. Mindestlohn

8,50 Euro Stundenlohn für alle. In ganz Deutschland. Auch für Studierende und Praktikanten. Vorausgesetzt, sie sind 18 Jahre alt. Vorausgesetzt, das Praktikum dauert länger als drei Monate. Vorausgesetzt, die Universität oder Schule schreibt das Praktikum nicht verpflichtend vor. Vorausgesetzt, der Nebenjob des Studierenden läuft nicht unter einem Tarifvertrag mit einem niedrigeren Lohn, der noch bis Ende 2016 gültig ist. Und vorausgesetzt, dass bei den ganzen Ausnahmen noch irgendwer das neue Gesetz zum flächendeckenden Mindestlohn versteht.

3. Elektronische Gesundheitskarte

Zu Jahresbeginn soll jeder beim Arzt die elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Foto: Tim Reckmann/pixelio.de

Zu Jahresbeginn soll jeder beim Arzt die elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Foto: Tim Reckmann/pixelio.de

Beim Arztbesuch lauert ab Jahresbeginn eine Falle: Die elektronische Gesundheitskarte wird dann zur Pflicht und löst endgültig die alte Krankenkassenkarte ab. Zwar können Patienten zu Jahresbeginn noch die alte Karte beim Arzt vorlegen. Wer aber nicht innerhalb von zehn Tagen die neue elektronische Gesundheitskarte nachreicht, könnte um einige Euro erleichtert werden. Der Arzt darf dann nämlich die Behandlung privat abrechnen. Und das kann teuer werden. Wer die Gesundheitskarte noch nicht hat, sollte die also schnell bei der jeweiligen Krankenkasse beantragen. 

4. Neue Datenschutzbestimmungen bei Facebook

Schon wieder neue Datenschutzbestimmungen im weltweit größten sozialen Netzwerk. Allerdings sollen sie dem Nutzer diesmal helfen, sich einen Weg durch den Privatsphäre-Einstellungen-Dschungel zu bahnen. Angeblich kann jeder Facebook-Nutzer ab Jahresbeginn ganz einfach Markierungen von Fotos entfernen oder konkrete Zielgruppen für seine Posts auswählen. 

Auch beim Thema Werbung sollen Nutzer bald mehr Wahlfreiheit bekommen. Bisher gilt: Schublade auf – Facebook-Nutzer rein – Schublade zu. Anhand der Gefällt-mir-Angaben und Posts entscheidet Facebook momentan, welche Werbeanzeigen auf den Seiten der Nutzer geschaltet werden. Ab Januar haben Nutzer aber die Möglichkeit, ihrer Schublade zu entkommen: Dann gibt es die Option „Einstellungen für Werbeanzeigen verwalten“. Darin kann der User nachsehen, in welche Werbe-Zielgruppen ihn Facebook eingeordnet hat. Will der Nutzer keine Werbung zu einem bestimmten Thema sehen, kann er sich aus der entsprechenden Gruppe löschen. Aber auch für Nutzer, die sich in ihrer Schublade wohlfühlen, hat Facebook eine Idee: Das Netzwerk plant nämlich, einen Kauf-Button einzuführen. Der kommt aber definitiv noch nicht im nächsten Jahr.

5. Meldegesetz

Beim Ummelden muss der Mietvertrag ab 2015 vorgezeigt werden. Foto: Thorben Wengert/pixelio.de

Beim Ummelden muss der Mietvertrag ab 2015 vorgezeigt werden. Foto: Thorben Wengert/pixelio.de

Wer nächstes Jahr in eine andere Stadt zieht, sollte sich von dem Gedanken verabschieden, erst mal undercover wohnen zu können. Innerhalb von einer Woche müssen sich Zugezogene in der neuen Stadt anmelden. Das ist schon immer so gewesen. Ab dem 1. Mai müssen Neulinge bei der Stadt allerdings ihren Mietvertrag vorlegen. Wenn dann auffällt, dass der Vertrag schon länger als eine Woche besteht, wird ein Bußgeld fällig.

6. Mietpreisbremse 

Bezahlbare Mieten in Hamburg, Münster, Berlin und München: bisher ein unerfüllbarer Studententraum. Mitte des kommenden Jahres soll dieser Traum aber Realität werden. Dann dürfen Mieten in den meisten Regionen nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – also der durchschnittlichen Miete für vergleichbare Wohnungen.

7. Kfz-Kennzeichen

Heimatliebe kennt Grenzen mehr. Zumindest wenn es um das Auto geht. Wer über Bundesländergrenzen hinweg umzieht, kann zukünftig sein Kennzeichen behalten. Das gilt derzeit nur für Umzüge zwischen Städten innerhalb eines Bundeslandes. Ab 2015 gilt diese Regelung auch in ganz Deutschland. Wer also von Hamburg (HH) nach München (M) zieht, darf sein Hamburger Kennzeichen dabei behalten. Den Weg zur Behörde können sich Autofahrer aber trotzdem nicht sparen: Sie müssen bei der Zulassungsstelle weiterhin ihre Fahrzeugpapiere ändern lassen.

8. Wertstofftonne

Eine für fast alles: die Wertstofftonne. In ihr landen zukünftig nicht mehr nur Plastik-Verpackungen mit dem Grünen Punkt. Sondern auch Gegenstände aus Metall: zum Beispiel alte Töpfe, Geschirr und Pfannen. Dadurch soll die Mülltrennung deutlich einfacher werden. Wann die Tonne genau kommt, ist allerdings noch unklar. 

9.  Maklergebühren

„Wer bestellt, der bezahlt“. Klingt logisch und gilt ab dem kommenden Jahr sogar auch für Vermieter. Wenn die einen Makler für ihre Wohnung bestellen, müssen bislang Mieter die Gebühren dafür übernehmen. Damit soll ab 2015 Schluss sein. Wenn Vermieter dann einen Makler beauftragen, müssen sie die Kosten selbst übernehmen. Aber Vorsicht! Vermieter könnten versuchen, diese neuen Kosten heimlich an den Mieter weiterzureichen. Beispielsweise über den Abschlag für die Übernahme von alten Einrichtungsgegenständen.  

10. QR-Code auf dem Kennzeichen

Die digitale Welt macht auch nicht vor Nummernschild und Fahrzeugpapieren Halt: Jedes neu angemeldete Fahrzeug bekommt ab 2015 einen QR-Code auf das Nummerschild gepresst. Damit können Autofahrer ihr Fahrzeug dann auf der zentralen Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes wieder abmelden. Zum Beispiel, wenn sie es verkaufen wollen. Einzige Hürde: Wer sein Auto per QR-Code abmelden will, muss den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion haben. 

Teaserfoto: Foto: Holger Rempt/pixelio.de. Banner-Foto: Rainer Sturm/pixelio.de.

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