Dachverband der Studentenschaften kritisiert Attestregelungen

Der Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) sieht eine „aufkommende Tendenz an einigen Hochschulen“, bei Prüfungsunfähigkeit ein erweitertes Attest mit Nennung der Diagnose vorlegen zu müssen.

Der Dachverband der Studentenschaften kritisiert Regelungen, die bei Krankmeldung von Prüfungen zusätzlich zu Attesten noch eine Angabe von Symptomen fordern. Dabei müsse der Patient eine Freistellung von der ärztlichen Schweigepflicht fordern. Diese Anforderung sei in vielen Belangen problematisch, schreibt der fzs in einem Positionspapier, das auf der Mitgliederversammlung in Würzburg beschlossen wurde. So könnten falsche Schlüsse über den Gesundheitszustand gezogen werden. Studierende dürften nicht dazu gezwungen werden, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen, schreibt der fzs. Das sei ein Eingriff in die Persönlichkeitssphäre.

Rechtlich sind die Forderungen einiger Hochschulen bzw. Fakultäten allerdings zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Jahr 2004 entschieden.

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