Mögliches Klagerecht gegen Tierlaboratorien auch an Unikliniken

Essen. Tierschutzverbände könnten künftig in NRW ein Klagerecht gegen Tierversuche bekommen. Auch die medizinische Forschung in den Tierlaboren der Uni-Kliniken in NRW könnte dann durch eine Klagewelle blockiert werden. Das gilt auch für das Universitätsklinikum Essen.

Dies wurde gestern bei dem 19. Informationstreffen des Universitätsklinikums Essen deutlich. Bei diesem bundesweit einmaligen Informationstreffen werden neben Fachleuten und Behördenvertretern auch Tierschutzbeauftragte bzw. Tierschützer eingebunden und eingeladen. Bei dem Informationstreffen für Tierschutzbeauftragte, Tierexperimentatoren und mit Tierversuchen befasste Behördenvertretern geht es darum, wissenschaftliche Interessen und Tierschutz zu vereinen. Der Leiter des Zentralen Tierlaboratoriums Essen, Prof. Gero Hilken, äußerte im Bezug zu einer möglichen Klagewelle von Tierschutzvereinen, dass die Gefahr der „Stilllegung“ wissenschaftlicher Arbeit oder deren Verlagerung in andere Bundesländer oder Staaten bestünde.

Wenn die Tierversuche während der Prozessdauer ausgesetzt werden müssten oder sich deren Genehmigung verschiebe, seien zentrale medizinische Felder potentiell bedroht, so Hilken. Hierzu nennt er unter anderem die „Infarkt-, Infektions- Tumor- und Transplantationsforschung“, die besonders in Essen betrieben wird. Prof. Hilken betont gegenüber der pflichtlektüre die bereits vorhandene hohe Transparenz des Tierlabors: „Wir sind täglich mit Tierschutz beschäftigt.“ Vereine wie der Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. lehnen hingegen sämtliche medizinische Tierversuche kategorisch ab und streben die Möglichkeit der Verbandsklage in NRW an. Ein erster Gesetzesentwurf zum Verbandsklagerecht und den Mitwirkungsrechten von Tierschutzvereinen wurde in diesem Jahr im NRW-Kabinett verabschiedet.

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