Geflügel in Dortmund muss weiter im Stall bleiben

Keine Aufhebung der Stallpflicht für gehaltenes Geflügel im Raum Dortmund. Die Tiere müssen weiterhin in den Ställen bleiben, wie die Stadt Dortmund mitteilt.

Die Vogelgrippe ist weiterhin im Umlauf. Das bedeutet auch für Geflügelhalter im Raum Dortmund: Sie dürfen ihre Tiere nicht aus den Stallungen lassen, obwohl im Stadtgebiet Dortmund die Geflügeldichte unter 300 Stück Geflügel pro Quadratmeter liegt. Trotzdem ist eine Auflockerung der Aufstallungspflicht nicht möglich, da im Gebiet der Stadt Dortmund weiterhin zwei Restrisikogebiete liegen: der Hengstey- und der Hartkortsee.

Letzter Fund Anfang Februar

Dort waren Ende November erste tote Wildvögel entdeckt worden, bei denen das Influenzavirus H5N8 festgestellt wurde. Auch am 3. Januar 2017 und zuletzt am 1. Februar wurden in der Nähe des Koepchenwerks am Hengsteysee verendete Wildenten gefunden, bei denen das Vogelinfluenzavirus nachgewiesen wurde. Die Vogelgrippe breitet sich derzeit stark unter Wildvögeln aus.

Zwar ist auf Gebieten mit geringerer Geflügeldichte wie in Dortmund das Ausbreitungsrisiko niedriger, zu weiteren Funden kann es dennoch jederzeit kommen. Die Stadt Dortmund hält Stallpflicht und Betriebshygiene daher weiter für sinnvoll. Es seien die wirksamsten Maßnahmen, die eigenen Tiere vor Ansteckungen durch infizierte Wildvögel zu schützen.

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