BGH-Urteil: Vertrag von Bahn AG und VRR ungültig

KARLSRUHE. Nach jahrelangem Streit hatten sich die Deutsche Bahn und der VRR 2009 auf einen Kompromiss geinigt. Die Bahn versprach modernere Züge und sollte im Gegenzug bis 2023 die Aufträge für die S-Bahnverbindungen im VRR bekommen. Nun entschied der  Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe dass S-Bahn-Leistungen ausgeschrieben werden müssen.

Geklagt hatte Bahn-Konkurrent Abellio. Somit sei ein Vertrag zwischen der DB Regio NRW und dem VRR in Teilen unwirksam, sagte BGH-Pressesprecher Wolfgang Eick. Dieser Vertrag sicherte der Deutschen Bahn unter anderem den S-Bahn-Betrieb im VRR-Gebiet bis 2023 zu.

Da laut den Karslruher Richtern eine solche Vereinbarung ohne Ausschriebung unzulässig sei, müsse der Auftrag für diese fünf Jahre nun öffentlich ausgeschrieben werden, sagte Eick.

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