Keine Frist mehr für digitale Ausleihe an Unis

Der Bundestag hat am Donnerstag beschlossen, dass Studierende unbefristet Ausschnitte von Literaturwerken digital im Intranet ausleihen können. Über fast ein Jahrzehnt hatten die Politiker das Gesetz immer wieder befristet. Der Besuch in der Bib soll damit einfacher werden. 

UniCard 2.0_Selbstausleihgerät

Ein Besuch in der Uni-Bibliothek bedeutet für viele Studenten: Jetzt wird’s schwer. Nicht unbedingt wegen des wissenschaftlichen Arbeitens. Aber wegen der vielen Bücher, die sich in der Tasche wie ein Haufen schwerer Backsteine anfühlen. Gut, dass es Literaturwerke auch digital gibt, deren Ausschnitte Studenten im Intranet in der Bibliothek herunterladen können. Bislang war das Gesetz aber befristet. Wäre die Vorschrift Ende des Jahres ausgelaufen, hätten die Studenten Teile von urheberrechtlich geschützten Literaturwerken nicht mehr im Intranet der Uni herunterladen können. 

Paragraph 52a des Urheberrechtsgesetzes  war 2003 in das Urheberrechtsgesetz eingefügt worden. Die Vorschrift erlaubte es Studenten, Teile eines Werkes für wissenschaftliches Arbeiten an Hochschulen zu nutzen. Allerdings zeitlich befristet. Die Regelung war erst bis 2006 zeitlich begrenzt, dann wurde sie auf 2014 verschoben. Damit ist jetzt Schluss: Im Bundestag wurde sie jetzt entfristet.  

Für die Studenten auf dem Campus bedeutet das jetzt, dass sie nun immer in der Bibliothek Teile von urheberrechtlich geschützten Werken im Intranet herunterladen und für ihr wissenschaftliches Arbeiten nutzen können. 

Das wissenschaftliche Arbeiten für Studenten soll dadurch erleichtert werden. Aber nutzen die angehenden Akademiker überhaupt die Literatur im Intranet? 

[nggallery id=108]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert