Arbeiten mit Ablaufdatum

Der Traum vom sicheren Arbeitsplatz – den hat wohl jeder. Für die meisten wissenschaftlichen Mitarbeiter an den Hochschulen von NRW wird dies vorerst auch ein Traum bleiben. Stattdessen gibt es für sie nur Zeitverträge. Aussicht auf den ersehnten unbefristeten Arbeitsvertrag haben nur wenige Mitarbeiter.

Noch dreieinhalb Jahre bis zum fast sicheren Jobverlust. So sieht es aus für Alice Klausmeyer. Alice ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der biologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Sie hat, wie die meisten ihrer Kollegen, einen befristeten Arbeitsvertrag. „Das ist in meiner Position hier Usus“, erklärt sie. Ihre Verträge sind jeweils auf drei Jahre befristet und Anfang 2017 wird schließlich auch ihr letztmöglicher Zeitvertrag auslaufen. Dann folgt wahrscheinlich die Kündigung. „Es ist eine Katastrophe. Man schiebt uns von Zeitvertag zu Zeitvertrag, um dann hinterher zu sagen: Wusstet ihr ja vorher.“

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Andreas Keller, Stellvertretender GEW-Vorsitzender (Teaserbild: Flickr/voestalpine Innovation, Foto: Kay Herschelmann)

Schuld daran ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Es erlaubt den Universitäten, ihre Mitarbeiter sechs Jahre vor der Promotion und sechs Jahre danach, in der Medizin sogar neun Jahre, befristet zu beschäftigen. „Generell fällt die Zahl der befristet beschäftigten Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen an Hochschulen höher aus als die Zahl der unbefristeten Stellen“, teilt die Technische Universität Dortmund mit. Die zulässige Befristungsdauer verlängert sich für Mitarbeiter mit Nachwuchs noch einmal um zwei Jahre pro Kind. Auch schreibt das Gesetz unter anderem keine Mindestvertragslaufzeiten vor und enthält eine Tarifsperre. Das 2007 erlassene WissZeitVG hat damit bereits bekannte Regelungen wie die Befristungsdauer und die Zwölf- beziehungsweise  Fünfzehn-Jahresregelung aus dem vorigen Hochschulrahmengesetz (HRG) übernommen.

Die Gewerkschaft für Wissenschaft und Erziehung (GEW) kämpft seit Jahren für die Abschaffung dieses Gesetzes und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die wissenschaftlichen Mitarbeiter. Dr. Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender und Leiter des Organisationsbereichs Hochschule und Forschung, ist seit langer Zeit aktiv dabei. Das WissZeitVG gebe den Universitäten „nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, immer wieder Zeitverträge mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern abzuschließen. Das ist hoch problematisch, denn mittlerweile sind 90 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet beschäftigt, über die Hälfte der Zeitverträge hat eine Laufzeit von unter einem Jahr“, so Keller. Doch die Zeitverträge kommen laut der Technischen Universität Dortmund auch den wissenschaftlichen Mitarbeitern zugute, denn es ist „die Aufgabe einer Hochschule, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern und dafür eine ausreichende Anzahl (befristeter) Qualifikationsstellen für Promotion und Postdoc-Phase anzubieten.“ Diese Kapazitäten können oft nur durch befristete Arbeitsverträge geschaffen werden.

Ein unbefristeter Vertrag? Ziemlich aussichtslos

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Auf den unbefristeten Vertrag warten die meisten vergebens. (Foto: Flickr/Doreen Kühne)

Für Alice ist das jedoch der falsche Weg: „Das ist eine Katastrophe. Ein paar Retortenstellen gibt es hier im Haus. Die meisten unbefristeten Verträge sind entweder gerichtlich zugesprochen worden oder die sind schon uralt.“ In ihrem Fall sind die zwölf Jahre Befristungsdauer bereits beinahe um. Da Alice ein Kind hat, bekommt sie noch zwei Jahre mehr Zeit. Anfang 2017 ist dann aber endgültig Schluss. „Das Datum schwebt wie ein Damoklesschwert über einem“, sagt sie. Nach vierzehn Jahren Zeitverträgen müsste die Universität ihr dann einen unbefristeten Vertrag anbieten. Und den zu bekommen, ist ziemlich aussichtslos. „Wenn mein Vertrag 2017 ausläuft, kann ich erst mal nur hoffen, dass noch über eine Drittmittelfinanzierung was drin ist“, erklärt Alice. Doch das steht in den Sternen.

Für Andreas Keller und die GEW ist deshalb klar: Das WissZeitVG muss abgeschafft werden. Keller erklärt: „Das ist nicht nur schlecht für die Betroffenen, auch die Kontinuität und damit Qualität ihrer Arbeit in Forschung und Lehre leidet darunter. Das muss sich endlich ändern!“ Daher fordert die GEW „eine Änderung des Grundgesetzes“, die dem Bund eine finanzielle Beteiligung auch bei nichtstaatlichen Einrichtungen ermöglicht, sowie „einen bundesweiten Tarifvertrag“, um die Gehälter und vertraglichen Rahmenbedingungen der Mitarbeiter auf Bundesebene zu vereinheitlichen. Diese variieren nämlich nicht nur in den verschiedenen Universitäten, sondern sogar in den einzelnen Fakultäten teils sehr stark.

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