Keine Ruhe für Germanisten

Die Seminarkapazität in der Germanistik ist begrenzt. Das haben die Studierenden an der Technischen Universität (TU) Dortmund bereits im Sommersemester 2012 zu spüren bekommen. Damals hagelte es mehr als 800 Beschwerden und einige der Studierenden reichten Klage ein. Ausgestanden scheint die Situation jedoch noch nicht. Denn die zum Wintersemester 2012/13 überarbeitete Vergabeordnung beschneidet besonders Fünftsemester in ihrer Kurswahl.

Asta-Referent Johannes Blömeke diskutiert seit Wochen mit dem Institut. Fotos: Lara Enste

AStA-Referent Johannes Blömeke bemüht sich, die Lage zu entschärfen. Teaserbild/ Fotos: Pflichtlektüre, Lara Enste

Die Lage in der Germanistik ist hochbrisant. Der Fachbereich verfügt nicht über die Kapazitäten, den Studierenden die Seminare und Vorlesungen anzubieten, die diese laut ihres Studienverlaufsplanes benötigen. Für den weiteren Verlauf des Studiums kann dies etliche Konsequenzen nach sich ziehen: Beispielsweise in der Ausbildungsförderung. Studierenden, die die Regelstudienzeit überschritten haben, steht kein BAföG mehr zu. Außerdem gilt, dass ab dem fünften Fachsemester Studienfortschritte nachgewiesen werden müssen, um BAföG weiterhin beziehen zu dürfen.

Auch Johannes Blömeke, Dortmunder AStA-Referent für Hochschulpolitik, sieht Handlungsbedarf: „Die Seminarkapazität ist sehr angespannt.“ Schuld ist unter anderem die neue Vergabeordnung. Diese sei eine Konsequenz des Vergabechaos im Sommersemester 2012, sagt Blömeke. „Die Vergabeordnung regelt die Prioritäten hinsichtlich der Seminarvergabe. Zum besseren Ablauf sollten die Studierenden an der Onlineabfrage teilnehmen.“

Fünftsemester sind die Leidtragenden

Zu den Beratungsstunden, die der AStA Anfang Oktober angeboten hat, kamen nur rund 35 Studenten – ein Bruchteil der Betroffenen. Die drängendste Frage: Wie bekomme ich einen Seminarplatz? Und: Wie stelle ich als Fünftsemester sicher, nicht hinten über zu fallen?

Auf der Facebook-Präsenz der Fachschaft Germanistik, zeigt ein Logo, dass die Studenten auf gut deutsch "nich gut drauf sind"

Auf der Facebook-Präsenz der Fachschaft Germanistik, zeigte ein Logo, dass die Studenten auf gut deutsch "nicht gut drauf sind".

Studierende im fünften Semester hätten das Nachsehen, sagt Blömeke und erklärt: „Prinzipiell besagt die Vergabeordnung, dass die Studierenden, die gemäß des Verlaufsplan die Veranstaltung in ihrem Fachsemester besuchen müssen, diese bevorzugt auch bekommen. Das heißt eine Veranstaltung für das erste Semester wird bevorzugt an die Erstsemester vergeben und nicht an Dritt-, Fünft-, oder Siebtsemester.“

Betroffen sind vor allem Lehramtsstudenten

Lehramtsstudenten müssten mehrere Fächer unter einen Hut bekommen. Des Weiteren seien die Engpässe in den L-Modulen zu suchen – hier versuche das Institut mit Blockseminaren abzuhelfen, sagt Blömeke.

Anna-Lena studiert im fünften Semester auf Lehramt und kennt das Problem: „Wir haben am Anfang kaum Seminare gehabt und haben nur die Seminare bekommen, die wir am dringendsten brauchten. Von den L-Modulen, laterale Module für das Grundlagenstudium – haben wir gar keine Kurse bekommen.“ Auch sie macht sich Sorgen, ihr Studium nicht in der Regelstudienzeit abschließen zu können.

StuPa gibt Rechtsgutachten in Auftrag

In seiner Sitzung vom Dienstag, 23. Oktober 2012, hat das Studierendenparlament (StuPa) der TU Dortmund nun Gelder für ein Rechtsgutachten freigegeben. Dieses Gutachten soll klären, ob die Studierenden des stark überbelegten Fachbereichs einen rechtlichen Anspruch auf einen Seminarplatz haben und ob ihnen sonst Entschädigungen zustehen.

Die Kosten für das Rechtsgutachten werden sich voraussichtlich auf rund 1.500 Euro belaufen, teilte Blömeke mit, der den Vorschlag für das Gutachten gemacht hatte. Des Weiteren äußerte sich der AStA-Referent zu den Konsequenzen, die das Gutachten nach sich ziehen könnte:

Die Pressestelle der TU teilte unterdessen mit, dass man sich in einem ständigen Austausch mit Vertretern des AStA und der Germanistik befinde. Die Situation werde analysiert. Abschließende Auskünfte zum Verfahrensstand könne es daher derzeit nicht geben.

Nun entscheiden die Gutachter, ob die Germanistik-Studenten der TU einen Anspruch auf ein Studium nach Verlaufsplan geltend machen können. Sollte dies der Fall sein, wird es im Fachbereich zu Veränderungen kommen müssen. Diese würden wohl eine Ausweitung des Lehrangebots, eine Erhöhung der Lehrmittel, Neueinstellungen und zusätzliche Räumlichkeiten mit sich bringen.

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