Neues Gesetz zu ausländischen Abschlüssen

Berlin. Ausländische Studien- und Berufsabschlüsse müssen in Deutschland ab dem nächsten Jahr darauf geprüft werden, ob sie auch in Deutschland gültig sind. Das neue Gesetz wurde am Freitag vom Bundesrat verabschiedet. Nach Angaben von focus.de soll mit dem Gesetz dem Fachkräftemangel im Land entgegen gewirkt werden.

Ab dem 1. März 2012 besteht Rechtsanspruch auf die Prüfung ausländischer Studien- und Berufsabschlüsse. Ein eingereichter Antrag muss dann innerhalb von drei Monaten geprüft werden. Die Prüfung sollen Behörden und Kammern übernehmen.

Ausländischen Fachkräften, die in Deutschland arbeiten wollen, soll so der Zugang zum deutschen Jobmarkt erleichtert werden. Durch das Gesetz sollen vor allem Fachkräfte, die in Deutschland dringend gesucht werden, ins Land gelockt werden.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) lobte die Neuregelung gegenüber dem Nachrichtendienst dpa als „wichtiges integrationspolitisches Ziel“. Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) kritisierte, dass es durch das neue Gesetz noch immer keinen Rechtsanspruch für Migranten gebe, in Bezug auf ihre ausländischen Abschlüsse beraten zu werden.

Das zustimmungspflichtige Gesetz war bereits im September 2010 vom Bundestag bestätigt worden und wurde nun durch die Bundesrat bestätigt.

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