Checkliste: Grillen am Campus der TU

Das Grillen

Wer darf grillen?

Prinzipiell sollte die Grillveranstaltung einen universitären Bezug haben, zum Beispiel Fachschaftsgrillen, Semsteranfangsgrillen und so weiter. Außerdem ist das Grillangebot vorwiegend für Studierende und Mitarbeiter der TU Dortmund gedacht.

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Bevor ihr Fisch, Fleisch oder Gemüse auf den Grill werft, müsst ihr erst einen Antrag an das Dezernat 6 der Hausverwaltung stellen. Teaserbild und Fotos: Rainer Sturm / pixelio.de

Gibt es Regeln, die ich einhalten muss?

Ganz wichtig ist natürlich der Brandschutz. Die Bestimmungen dazu könnt ihr ebenfalls auf dem bereits erwähnten Merkblatt nachlesen. Außerdem solltet ihr nicht zu laut sein. Einige Nachbarn haben sich in der Vergangenheit schon beschwert und die Polizei gerufen. „Wir wissen, dass Grillen zur Studienkultur dazu gehört und bieten das Grillen deshalb auch an. Ihr könnt auch gerne Musik hören, aber wenn ihr zu laut seid oder der Grillabend eskaliert, müssen wir die Regeln verschärfen“, sagt Jörg Harhaus von der Hausverwaltung.

Wann darf ich grillen?

Generell darf den ganzen Tag über und sogar an Feiertagen auf dem Campus gegrillt werden. Am besten ab der Mittagszeit.

Was mache ich, wenn ich auf die Toilette muss?

Wildpinkeln ist natürlich verboten. Wenn ihr abends grillt und die Gebäude schon abgeschlossen sind, gibt es eine Sonderregelung. Zusammen mit dem Grillantrag reicht ihr die Bitte ein, dass die Toiletten nicht abgeschlossen werden. Einziger Haken: Die Reinigung müsst ihr dann selber bezahlen.

Gibt es Strafen, wenn ich gegen die Regeln verstoße?

Ja! Der Veranstalter muss in jedem Fall für den Schaden aufkommen, wenn beispielsweise etwas beschädigt wird oder die Feuerwehr kommen muss.  „Wenn ihr euch wirklich daneben benehmt, werden wir euch in Zukunft auch keinen Antrag mehr genehmigen“, sagt Ulrich Oldani.

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