Kita-Streik: Keine einheitlichen Lösungen für Studis mit Kind

Die Türen der Kitas bleiben mal wieder zu. Ab Montag streiken die Sozialarbeiter und Erzieher in den Betreuungseinrichtungen. Davon sind auch die meisten Betreuungsangebote der Hochschulen betroffen. Für Studierende und Mitarbeiter mit Kind gibt es an den Ruhr-Unis nicht überall einheitliche Regelungen.

An der Ruhr-Universität Bochum haben die Fakultäten keine pauschalisierte Regelung im Umgang mit Anwesenheitspflichten für Studierende mit Betreuungsengpässen. Das Studierendendezernat empfiehlt, sich persönlich an Dozenten zu wenden und Regelungen zu finden. Ein Aufruf zu erhöhter Kulanz für den Zeitraum des Kita-Streiks habe es von der Hochschulleitung nicht gegeben, so eine Sprecherin der RUB-Hochschulkommunikation.

Ähnlich sieht es an der Uni Duisburg-Essen aus: „Von oben gibt es keine universitätsweite Regelung, insbesondere auch, weil es in vielen Veranstaltungen keine Anwesenheitspflicht mehr gibt“, so Katrin Koster, Mitarbeiterin der Pressestelle. Für Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht oder um zu klären, ob das Kind mit in den Hörsaal darf, rät auch sie, persönlich mit den Dozenten eine Lösung zu finden.

Ein Aufruf zu großer Kulanz während des Kita-Streiks gibt es an der TU Dortmund. Damit wolle die Uni dem Anspruch gerecht werden, familienfreundliche Uni zu sein, so das Rektorat in einer Mitteilung an alle Studierenden. Folgende Regeln sollen an der TU Dortmund für den Streikzeitraum gelten:

  • Betroffene Mitarbeiter sollen nach Rücksprache mit ihren Vorgesetzten die Flexibilität der geltenden Gleitzeit-Regelungen größtmöglich ausschöpfen können.
  • Studierende und Beschäftigte haben die Möglichkeit unbetreute Kinder mitzunehmen. Aus Sicherheitsgründen müssen Kinder in Werkstätten und Laboren aber draußen bleiben.
  • Sollten Studierende wegen einer akuten Betreuungslücke prüfungsrelevante Leistungen nicht erbringen können, so sind Dozenten dazu aufgerufen großzügig Alternativen wie Ersatzleistungen oder Nachholtermine zu finden.

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